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Berlin: Doppelt kassiert bei Mietern von „Stadt und Land“

Manfred Schulz (Name geändert) ist sauer. Zehn Monate lang hat der Mieter der Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ die Gebühren für seinen Kabelanschluss doppelt bezahlt.

Manfred Schulz (Name geändert) ist sauer. Zehn Monate lang hat der Mieter der Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ die Gebühren für seinen Kabelanschluss doppelt bezahlt. Er ist nicht der Einzige. Allen anderen Mietern in seinem Haus ging es genauso. Auch Mieter weiterer Häuser der „Stadt und Land“ wurden zwei Mal zur Kasse gebeten. Das Ärgerlichste aus Sicht des Betroffenen ist aber: „Wenn ich die Gesellschaft nicht selbst auf den Fehler hingewiesen hätte, dann würden wir alle die Gebühren auch weiterhin doppelt bezahlen“, sagt er.

Auf Anfrage des Tagesspiegels räumte die Wohnungsbaugesellschaft nach Überprüfung ihrer Bestände ein, dass „in 85 Fällen“ eine solche doppelte Belastung mit Kabelgebühren aufgetreten sei. „Der Fehler ist bei einem Personalwechsel in der Verwaltung geschehen“, sagt der zuständige Bereichsleiter Wolfram Leitsmann. Man werde nun alle betroffenen Haushalte anschreiben und zu viel gezahlte Gebühren erstatten. Der Chef des Berliner Mietervereins kritisierte den „Mangel an Sorgfalt bei der Gebühren-Erhebung“, sagt Hartmann Vetter.

Die doppelte Gebührenbelastung erfolgte im Zuge der „Aufrüstung“ von Wohnungen mit digitaler Kabel-Fernseh-Technik. Die neuen Netze erlauben es den Mietern, mehr Sender zu empfangen. Bei Bedarf können sie auch Internet-Anschluss sowie Web-Telefonie aus der Kabelbuchse nutzen. Diese Dienste kosten allerdings extra. Nach der Aufrüstung der Kabelnetze haben die Mieter von rund 29 000 Wohnungen neue Verträge direkt mit der Firma „Kabel Deutschland“ abgeschlossen. Mieter Schulz bezahlt deshalb nun einen höheren Grundtarif von 7,49 Euro je Monat. Zuvor war Schulz noch direkt von der „Stadt und Land“ für seinen Kabel-TV-Anschluss zur Kasse gebeten worden und musste einen Mietzuschlag in Höhe von nur 5,20 Euro bezahlen.

In den Mietabrechnungen der „Stadt und Land“ für Manfred Schulz war diese Leistung nicht separat ausgewiesen worden. „Die Kabel-Gebühr war nach einer Mieterhöhung in der Bruttokaltmiete versteckt worden“, sagt Schulz. Deshalb falle die doppelte Abrechnung des Betrags vielen bis heute nicht auf, glaubt der Mieter. Laut „Stadt und Land“ ist die Gebühr nur bei einem kleinen Teil überwiegend älterer Verträge in der „Bruttokaltmiete“ enthalten. ball

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