zum Hauptinhalt

Berlin: Doppelte Staatsbürgerschaft: Einbürgerungsfrist für Kinder läuft aus

Am 31. Dezember dieses Jahres läuft die Antragsfrist für ausländische Kinder unter zehn Jahren für die doppelte Staatsbürgerschaft ab.

Am 31. Dezember dieses Jahres läuft die Antragsfrist für ausländische Kinder unter zehn Jahren für die doppelte Staatsbürgerschaft ab. Die Ausländerbeauftrage des Senats, Barbara John, appellierte deshalb gestern noch einmal an die ausländischen Eltern in Berlin, diese Möglichkeit für ihre Kinder zu nutzen. Zurzeit betreffe das etwa 28 000 Kinder. Nach dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz vom 1. Januar 2000 erhalten hier geborene Kinder von Ausländern mit festem Aufenthaltsstatus automatisch die doppelte Staatsbürgerschaft. Bei der Reform des Gesetzes wurden auch Kinder von ausländischen Eltern berücksichtigt, die zwischen dem 2. Januar 1990 und dem 31. Dezember 1999 geboren wurden. Wenn ein Elternteil dieser Kinder mindestens acht Jahre in Deutschland lebt und eine Aufenthaltsberechtigung hat oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristetete Aufenthaltserlaubnis besitzt, können auch sie bis zum Ende des Jahres gegen eine Gebühr von 500 Mark Doppelstaatler werden. Auch sie müssen sich zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eines des beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Bisher wurden für rund 1200 der schätzungsweise der 30 000 berechtigten Kinder Anträge abgebeben. Nach dem 31. Dezember gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Kenan Kolat vom Türkischen Bund Berlin-Brandenburg (TBB) kritisierte indes die Einbürgerungsgebühr für diese Kinder. "500 Mark pro Kind für eine bedürftige Familie ist enorm viel", sagte er. Babara John riet deshalb solchen Eltern, in jedem Fall einen Ermäßigungsantrag zu stellen.

suz

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false