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Der Tod eines kleinen Mädchens in Weißensee ist weiter ungeklärt.

© dpa

Drama in Weißensee: Totes Kleinkind: Mutter auf freiem Fuß

Der Tod eines Kleinkindes in Weißensee wirft weiter Fragen auf. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter, ob die Eltern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Ein Gerichtsprozess zeigt, dass die Tragödie kein Einzelfall ist.

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Die Familienhelfer vom Jugendamt Pankow kamen fast täglich zu der 25-jährigen Mutter und ihren vier Kindern im Alter zwischen vier Jahren und zwei Monaten in Weißensee. Dass eines der Kinder, ein fast dreijähriges Mädchen, in der Nacht zu Dienstag starb, konnten sie nicht verhindern.

Wie berichtet, hatte die Mutter das leblos Kind in der Wohnung entdeckt und die Rettungskräfte informiert. Die Obduktion ergab, dass das Kind an Verletzungen starb, die aber nicht auf vorsätzliche Tötung schließen ließen. Mehr wollte die Staatsanwaltschaft auch gestern nicht preisgeben, da die Mutter noch vernommen wurde. Sie sei aber frei, da man bisher lediglich wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge und der Verletzung der Fürsorgepflicht gegen sie ermittle. Auch ein Unfall könne nicht ausgeschlossen werden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Nach Tagesspiegel-Informationen soll das Mädchen einen Darmriss erlitten haben, der eine Entzündung auslöste. Die Familienhelferin bemerkte, dass das Kind krank war und forderte die Mutter auf, mit ihm zum Arzt zu gehen. Bis zum Eintreffen der schrecklichen Nachricht vom Tod des Mädchens hatte die Helferin wohl auch angenommen, dass dieser Arztbesuch erfolgt sei. Ob die Mutter tatsächlich mit den Kind zum Arzt ging, den Warteraum aber wieder verließ, weil er überfüllt war, konnte bisher nicht nachgeprüft werden. Unklar ist auch, wo sie sich aufhielt, als ihr Kind im Sterben lag. Berichte, wonach die 25-Jährige mit ihrem Lebensgefährten gar nicht zu zu Hause war, werden bisher nicht bestätigt – aber auch nicht ausdrücklich dementiert.

Dass Eltern ihre kleinen Kinder ohne Aufsicht lassen, ist in Berlin trauriger Alltag. So stand erst gestern eine 23-jährige Mutter vor dem Amtsgericht Tiergarten. Sieben Stunden hatte Sabrina H. in einer Gaststätte in Tempelhof einen Cocktail nach dem anderen gezecht. Ihr dreijähriger Sohn und ihre zweijährige Tochter spielten an diesem Abend im Juni 2011 vor dem Lokal – ohne Aufsicht und nahe einer vielbefahrenen Straße.

„Ich wollte eigentlich nur ein Glas trinken, die Situation ist mir entglitten“, sagte die Angeklagte. Ein 51-jähriger Gast holte den Dreijährigen zweimal ins Lokal und forderte das Paar auf, sich endlich um die Kinder zu kümmern.

Sabrina H. hatte ihren Jungen mehrfach unbeaufsichtigt gelassen. Einmal stand er 45 Minuten weinend vor dem Haus, das andere Mal verhinderte ein Nachbar, dass der Kleine auf die Straße lief. „Das waren drei gravierende Fälle von Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht“, urteilte der Richter. Er glaube nicht, dass es bösartig war. Aber die Mutter habe „in Kauf genommen, dass den Kindern etwas passiert.“ Eine Strafe von 2100 Euro (140 Tagessätze zu je 15 Euro) soll Sabrina H. zahlen.

Die Einschätzung, wann eine Verletzung der Fürsorge- oder Aufsichtspflicht vorliegt, bleibt am Ende den Richtern überlassen. „Kein normaler Mensch wird ein Baby zehn Stunden lang allein lassen“, sagt Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Generell komme es aber immer auf die Umstände an.

Im Fall des toten Mädchens von Weißensee haben die Kinderschutz–Mechanismen eigentlich funktioniert, sagt die zuständige Jugendstadträtin Christine Keil (Linke). „Wir erhielten von einer anderen Behörde im Oktober 2011 den Hinweis, dass die junge hochschwangere Frau bereits drei kleine Kinder hat und möglicherweise überfordert ist. Wir haben sie beraten und ihrem Antrag auf Familienhelferinnen stattgegeben.“

Die Helferinnen seien auch willkommen gewesen, hätten die älteren Kinder auf die Kita vorbereitet und keine Hinweise auf Vernachlässigung oder gar Misshandlung der Kinder bemerkt, sagt die Stadträtin. Am Donnerstag wollen sich alle Beteiligten im Jugendamt zusammensetzen. Um zu prüfen, ob sie doch etwas übersehen haben. Und um zu trauern.

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