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Aufs Gramm geschaut. Die CDU will strengere Regeln für Haschischkonsumenten.

© Kai-Uwe Heinrich

Drogen: In der Freizeit gekifft: Gleisarbeiter gekündigt

Ein 25-Jähriger klagte vor dem Landesarbeitsgericht gegen die BVG. Deren Betriebsärzte hatten gewarnt, für riskante Tätigkeiten sei der Mitarbeiter nicht mehr geeignet.

Er habe doch nur an Wochenenden ein paar Joints geraucht. Als Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sei er nie negativ aufgefallen und stelle „keine Gefahr“ dar, sagte der gefeuerte Straßenbahn-Gleisbauer am Dienstag am Rande des Prozesses vor dem Landesarbeitsgericht. Während in Berlin erneut Politiker und Juristen um die Strafbarkeit von Cannabiskonsum debattieren, verhandelte das Gericht die Klage des Gleisbauers gegen die Kündigung. Dabei wurde deutlich, dass die Verkehrsbetriebe den Konsum von Drogen in riskanten Jobs aus Sicherheitsgründen nicht dulden wollen – selbst wenn sich das Kiffen angeblich auf die Freizeit beschränkt.

Auch Richter Friedbert Rancke stellte klar, dass der 25-jährige Denny W. „nicht wieder aufs Gleis“ komme – es sei denn, er kiffe nie wieder und die BVG erkläre sich zu einem Vergleich bereit. Schon in erster Instanz habe das Arbeitsgericht eine „kluge Lösung“ angeregt – nämlich eine zunächst auf drei Jahre befristete Weiterbeschäftigung unter strenger betriebsärztlicher Kontrolle. Darüber sollen beide Seiten nun nachdenken. Andernfalls will das Gericht in sechs Wochen ein Urteil fällen.

Denny W. wurde bei der BVG ausgebildet und ist seit 2009 angestellt. Gleisbauer arbeiten bei der Straßenbahn in Zweier-Teams: Einer pflegt oder repariert Gleise, der andere passt als Sicherungsposten auf und warnt etwa vor nahenden Trams. Bei so einer Arbeit „muss der Junge fit sein“, sagte Richter Rancke. Das aber war Denny W. nach Ansicht der Betriebsärzte gerade nicht mehr. Als er sich im Januar 2011 einer Untersuchung unterzog, um den Lkw-Führerschein zu machen, notierten die Ärzte „erhebliche gesundheitliche Bedenken“, für gefährliche Aufgaben sei er untauglich. Worum es ging, will die BVG-Personalabteilung damals gar nicht erfahren haben – denn W. habe die Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden. Die Verkehrsbetriebe kündigten ihm also wegen Arbeitsunfähigkeit, ohne zunächst zu wissen, dass er offenbar regelmäßig kiffte. Mitte März 2011 folgte eine Nachuntersuchung, die kein besseres Ergebnis brachte. W. sei nur noch für „leichte bis mittelschwere körperliche Arbeit“ geeignet, hieß es.

Vor dem Arbeitsgericht soll der junge Mann seinen Cannabiskonsum erstmals zugegeben haben. Weil die Untersuchungsergebnisse vertraulich blieben, konnte aber niemand nachvollziehen, wie oft er Joints rauchte. W. will den Konsum längst aufgegeben haben und legte ein Urintest-Ergebnis vor. BVG-Vertreter lehnten dieses als „nichtssagend“ ab. Sie hatten „Sicherheitsbedenken“ gegen eine Weiterbeschäftigung geltend gemacht.

Den Verkehrsbetrieben hielt das Gericht vor, den Personalrat ignoriert zu haben, er hatte die Kündigung abgelehnt. Die BVG hätte die Einigungsstelle einschalten können und W. erst abmahnen müssen. Eine BVG-Anwältin erwiderte, dafür hätte man die Ursache der ärztlichen Warnungen kennen müssen: „Krankheiten kann man nicht abmahnen.“

In den kommenden Wochen wollen die Koalitionspartner im Senat eine gemeinsame Linie zum Cannabiskonsum finden. Die CDU-Senatoren Frank Henkel (Inneres), Mario Czaja (Gesundheit) und Thomas Heilmann ( Justiz) planen, den straffreien Eigenbedarf von Marihuanaprodukten von 15 auf sechs Gramm zu senken. Der Koalitionspartner SPD und die Opposition sind dagegen. Czaja hatte kürzlich betont, regelmäßiges Kiffen könne gerade bei Jugendlichen zu massiven Schäden führen. Henkel verwies auf einen Beschluss der Justizministerkonferenz von 2007, den Eigenbedarf bundesweit auf sechs Gramm zu vereinheitlichen. Außer in Berlin dürfen Kiffer derzeit noch in Niedersachsen und Bremen 15 Gramm als Eigenbedarf reklamieren.

Politiker der Linken, Grünen und Piraten fordern seit Jahren eine Legalisierung von Marihuana, einzelne Juristen schlossen sich an. In Berliner Justizkreisen hieß es am Dienstag jedoch überwiegend: Die Botschaft, die von einer Absenkung der Strafbarkeitsgrenze ausgehe, sei wichtiger als der mögliche Zusatzaufwand, den diese Regelung mit sich brächte. Da sich Konsumenten schnell an eine Sechs-Gramm-Grenze gewöhnen dürften, hieß es, sei nicht zu erwarten, dass die Gerichte mit „Kifferei-Fällen“ überschwemmt würden. In Berliner Wohnungen, Kellern, Lagerhallen und Böden hat die Polizei 2011 fast 14 000 Cannabispflanzen beschlagnahmt – ähnlich viele wie im Vorjahr. Rund 283 Kilogramm Marihuana, meist Gras genannt, wurden gefunden – ebenfalls ähnlich viele wie 2010. Der Handel mit Cannabis wird meist mit Haftstrafen geahndet.

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