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Berlin: Drohbrief an Türken: Verdächtige beurlaubt

Mitarbeiterin einer Krankenkasse war durch Schriftvergleich aufgefallen. Sie weist die Vorwürfe zurück

Diese Beschimpfung hat schwerwiegende Folgen: Die Mitarbeiterin der Innungskrankenkasse (IKK), die den Drohbrief an den türkischen Friseur Saim Tufan und seine Frau verfasst haben soll, wurde bis auf Weiteres vom Dienst beurlaubt. Noch bevor sie sich an ihren Schreibtisch setzen konnte, erfuhr sie Mittwoch früh vom Berliner Regionaldirektor und dem Personalchef der IKK, dass sie aufgrund der Ergebnisse der Schriftproben als Täterin in Frage kommt. „Zahl endlich Du Scheiss Kanake, sonst schneiden wir Dir Deinen dreckigen Schwanz ab“, stand in Großbuchstaben auf dem Zettel, der an ein standardisiertes Mahnschreiben geheftet war. Die IKK hatte sich daraufhin an eine Schriftgutachterin gewandt, die klären sollte, welcher Mitarbeiter den Schmähbrief geschrieben hat. Saim Tufan hatte Anzeige gegen unbekannt erstattet.

Die Beschuldigte versicherte gestern, dass sie nicht die Täterin sei. „Wir wollen auf jeden Fall Augenmaß behalten“, sagte die Sprecherin der IKK, Gisela Köhler. Nächste Woche werde sie noch einmal in dieser Sache angehört. Die Frau könne auch einen Rechtsanwalt und ein Mitglied des Betriebsrats der Kasse zu dem Gespräch bitten.

Die betreffende Mitarbeiterin ist derzeit vom Dienst beurlaubt – die IKK schließt die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung nach der Anhörung nicht aus. Um zu klären, von wem der Drohbrief stammt, wurden bislang die Schriftproben von fünf Mitarbeitern der entsprechenden Abteilung sowie der Poststelle geprüft – sie alle könnten an diesem Tag den Umschlag in der Hand gehabt haben. Die Mitarbeiter hatten sich freiwillig an dem Prozedere beteiligt, bei dem sie ähnliche Worte wie die auf dem Notizzettel (zum Beispiel „Kanarische Inseln“ statt „Kanake“) auf einen anderen Bogen in Druckbuchstaben aufschreiben mussten.

Die Gutachterin sah eine nahezu eindeutige Parallele: Die Schriftprobe der nun beschuldigten Mitarbeiterin stimmt mit der Schrift auf dem Zettel „mit höchster Wahrscheinlichkeit“ überein, hieß es. Das ist auf der „Ratingskala“, die die Graphologen für ihre Bewertungen benutzen, die zweithöchste Wahrscheinlichkeit. Die Höchste ist „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“, danach folgt „mit höchster Wahrscheinlichkeit“.

Wie viel Bestand das Gutachten vor Gericht haben wird, ist schwer zu beurteilen. Sollte das Gericht die Einschätzung der Schriftgutachterin nicht akzeptieren, werden weitere eigene Schriftgutachter bestellt. Der Brief mit den Beschimpfungen war, wie berichtet, an die Ehefrau von Saim Tufan adressiert – der Mann hatte das Schreiben aber selbst geöffnet. Offenbar hatte der Verfasser den Namen der Frau, Nazan, nicht als weiblichen Vornamen erkannt.

Suzan Gülfirat

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