zum Hauptinhalt

Berlin: Drohung für 40 000 Ausländer

Schönbohm zur Verschärfung bei Asylleistungen: "Unser Land ist kein Paradies mehr"VON HANS TOEPPEN BERLIN.Die angestrebte Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes könnte in Berlin nach Angaben von Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) rund 40 000 Personen betreffen.

Schönbohm zur Verschärfung bei Asylleistungen: "Unser Land ist kein Paradies mehr"VON HANS TOEPPEN BERLIN.Die angestrebte Verschärfung des Asylbewerberleistungsgesetzes könnte in Berlin nach Angaben von Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) rund 40 000 Personen betreffen.Die vom Bundesrat gestern befürwortete Kürzung von Leistungen droht allen Ausländern, die behördlich zur Ausreise verpflichtet sind.Dies könnte theoretisch auch für die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Jugoslawien gelten, sagte Schönbohm dem Tagesspiegel.Es sei aber nicht damit zu rechnen, daß ihnen "über Nacht alle Unterstützungen gestrichen werden".Die Drohung, die Leistungen zu beschneiden, solle vielmehr vor allem in die Zukunft wirken. "Wir müssen verhindern, daß Sozialhilfeflüchtlinge etwa aus Italien oder anderen Ländern zu uns kommen", sagte Schönbohm weiter.Die vom Bundesrat unterstützte Gesetzesinitiative des Landes Berlin sei ein "wichtiger Schritt, um zu zeigen, daß unser Land nicht mehr das Paradies ist, für das es gehalten wird".Würde das Rechenmodell des Innensenators tatsächlich bei 40 000 Personen zur Streichung von Leistungen führen, könnte dies für den Landeshaushalt nach Schönbohms Angaben gut eine halbe Miliarde Mark ausmachen.Die Innenverwaltung rechnet pro Monat mit 1300 bis 1400 Mark pro Empfänger. Nach Angaben von Staatssekretärin Verena Boutalikakis aus der Sozialverwaltung sollte mit dem Berliner Vorstoß ursprünglich nur das Asylbewerberleistungsgesetz an das Bundessozialhilfegesetz angepaßt werden.Auf Sozialhilfe haben Ausländer nämlich gesetzlich keinen Anspruch, wenn "sie sich in die Bundesrepublik Deutschland begeben haben, um Sozialhilfe zu erlangen".Das heißt, nach einer Einzelfallprüfung können die Gemeinden bei einer entsprechenden Einstufung ihre Leistungen beschneiden oder streichen.Eine solche Streichung sehen die Asylbewerberleistungen - 80 Prozent der Sozialhilfesätze - aber bisher nicht vor: "Eine Ungerechtigkeit der Leistungsgesetzgebung", wie Butalikakis sagt. Als Beispiel führte ihre Senatorin Beate Hübner (CDU) gestern vor dem Bundesrat rund 800 Menschen aus Ex-Jugoslawien an, die im vorigen Jahr illegal nach Berlin gekommen seien und Unterstützung in Höhe von zehn Millionen Mark erhalten hätten. Im Bundesrat ist der Berliner Gesetzesvorstoß schließlich noch verschärft worden.Der Leistungsentzug droht jetzt auch allen Ausländern, die nicht abgeschoben werden können, weil sie ihre Pässe vernichtet haben und damit ihre Herkunft verschleiern.Schönbohm führt dazu das Beispiel von Hamburg an, wo es etwa 5000 Afrikaner ohne Ausweispapiere gebe. Ferner sollen alle Empfänger betroffen sein, die zwar eine Ausreise-Aufforderung erhalten haben, die Bundesrepublik aber nicht verlassen.Als Beispiel nennt Schönbohm etwa Vietnamesen ohne Aufenthaltsstatus.Sie können nur nach einem umständlichen Verfahren abgeschoben werden. Wenn das Gesetz den Bundestag passiert, müßten die Sozialämter ihre Klienten künftig überprüfen.Als Beispiel für eine denkbare Streichung nannte Butalikakis einen "30jährigen Bosnier aus Tuzla oder Sarajewo, der nicht traumatisiert ist und dessen Heimreise keine anderen tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen". Bei einer traumatisierten Frau aus Bosnien dagegen, "die in Behandlung ist, wird das Sozialamt sicherlich prüfen, ob der Rückkehr nicht anerkannte Hindernisse entgegenstehen".Der Gesetzentwurf bedeute jedenfalls nicht, daß Leistungen automatisch gestrichen werden sollten.Jede Einzelfallprüfung könne auch ergeben, daß die Unterstützung unverändert bleibe.

HANS TOEPPEN

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false