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Die Zentrale der "Deutsche Wohnen" in Berlin.

© Paul Zinken/dpa

Drohung mit Vorkaufsrecht wirkt: Deutsche Wohnen garantiert Mieterschutz in 16 Berliner Häusern

Weder Luxussanierungen noch Umwandlung in Eigentum sind erlaubt: Fünf Bezirke haben für 16 Häuser Abwendungsvereinbarungen mit der Deutsche Wohnen erwirkt.

Erfolg für hunderte Mieter in mehreren Berliner Bezirken: Nach Protesten gegen den Verkauf von 16 Häusern an die Deutsche Wohnen sind für die Immobilien in Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln, Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg sogenannte Abwendungsvereinbarungen mit der Deutsche Wohnen unterzeichnet worden. Das teilten die Senatsverwaltung für Finanzen und das Bezirksamt Mitte jetzt mit.  

Die Mieter sind dadurch für 20 Jahre vor Verdrängung geschützt. Die Häuser, die zum Teil in Milieuschutzgebieten stehen, sind laut Ephraim Gothe, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung in Mitte, Teil eines Paketverkaufs. Indem der Immobilienkonzern sich auf die Vereinbarungen einlässt, verhindert er, dass die Bezirke von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

Die Deutsche Wohnen verpflichtet sich mit Unterzeichnung dazu, 20 Jahre lang auf die Umwandlung der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verzichten und nur die energetischen Modernisierungen durchzuführen, zu denen sie entweder gesetzlich verpflichtet ist oder die vom Bezirk zugelassen werden. 

Seit Mai hatten die Bezirke ihr Vorkaufsrecht auf die Immobilien geprüft, die Mieter der Häuser hatten gegen den Verkauf an die Deutsche Wohnen protestiert. Wie berichtet, hatten im Laufe des Prozesses schließlich Verhandlungen zu den Abwendungsvereinbarungen begonnen. Hätten diese nicht zum Erfolg geführt, hätte in einer Mehrheit der Fälle das bezirkliche Vorkaufsrecht durchgesetzt werden können, die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften hätten als Käufer bereit gestanden, hieß es.

Deutsche Wohnen wollte Geltungsdauer von zwölf Jahren

Die Drohung mit dem Vorkaufsrecht hatte nun Erfolg: Die Deutsche Wohnen hatte zunächst eine Geltungsdauer von zwölf Jahren für die Vereinbarung vorgeschlagen, die Bezirke hatten auf 20 Jahren bestanden und konnten sich am Ende mit ihrer Forderung durchsetzen. Die nun geschlossene Vereinbarung beinhaltet außerdem Vertragsstrafen, die im Falle eines Weiterverkaufs auch von einem neuen Eigentümer beachtet werden müssten.  

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"Wir würden uns auch von anderen Vermietern in unserer Stadt ein vergleichbares Bekenntnis zum Mieterschutz wünschen", erklärten die Stadträte Florian Schmidt aus Friedrichshain-Kreuzberg, Jörn Oltmann aus Tempelhof-Schöneberg, Jochen Biedermann aus Neukölln, Ephraim Gothe aus Mitte und Rainer Hölmer aus Treptow-Köpenick am Freitag in einer Pressemitteilung. (Tsp)

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