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Das kostet. Sanierte Wohnungen der Gesobau im Märkischen Viertel (Symbolbild).

© Thilo Rückeis

Durch gescheiterten Mietendeckel unter Druck: Berliner Landesfirmen erhöhen die Mieten für 200.000 Wohnungen

Wohnen in Berlin wird teurer im neuen Jahr. Nach dem Aus für den Mietendeckel gilt das auch für 200.000 landeseigene Wohnungen.

Nach dem Aus für den Berliner Mietendeckel erhöhen nun auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen ihre Mieten. Nach Angaben des größten Berliner Wohnungsverbandes BBU steigen die Mieten ab April dieses Jahres um 0,08 Euro je Quadratmeter und Monat - dies entspreche im Durchschnitt 4,81 Euro je Wohnung. Die "Berliner Morgenpost" hatte zuerst darüber berichtet.

Betroffen sind dem Verband zufolge 200.000 Wohnungen der Unternehmen Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, WBM sowie Stadt und Land.

Die Firmen hatten nach dem Aus für den Berliner Mietendeckel nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zunächst auf politischen Druck der damals von der Linken geführten Senatsverwaltung für Wohnen auf eine Rückkehr zur ortsüblichen Miete verzichtet. Dies ist nun vorbei. Laut BBU werden die Mieten der landeseigenen Firmen nun ab April schrittweise wieder angehoben.

Die Einführung des nicht rechtmäßigen Mietendeckels hatte die Firmen gezwungen, die Mieten teilweise abzusenken, was zum Verlust von Einnahmen in Millionenhöhe geführt hatte: 28 Millionen Euro waren es laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Das abenteuerliche und letztlich gescheiterte Gesetzesvorhaben hatte außerdem mehrere hunderttausend Euro Zusatzkosten für Verwaltung und IT-Umstellungen verschlungen.

[Lesen Sie mehr bei Tagesspiegel Plus: Diese Preissteigerungen kommen 2022: Warum das Wohnen in Berlin dieses Jahr teurer wird]

Die landeseigenen Firmen dürfen ihre Mieten nach den im vergangenen Jahr getroffenen Vereinbarungen um höchstens 2,5 Prozent pro Jahr anheben. Es wird daher Jahre dauern, bis die Firmen wieder die ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel verlangen können.

Dies gilt auch beim Auszug eines Mieters und der erneuten Vermietung der Wohnung an Dritte. In solchen Fällen, wo am Wohnungsmarkt üblicherweise die kräftigsten Mieterhöhungen erfolgen, müssen die Landesfirmen zehn Prozent weniger als das Ortsübliche verlangen.

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