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Berlin: Durch Hartz IV steigt die Zahl der Mietschuldner

Job-Center überweisen nicht mehr an den Vermieter, sondern an den Arbeitslosen. Bei Problemfällen kommt das den Staat teuer

Seit der Einführung von Arbeitslosengeld II ist in Berlin die Zahl der Mietschuldner gestiegen. Offizielle Zahlen liegen zwar noch nicht vor, aber sowohl Schuldner- und Sozialberatungen als auch der Haus- und Grundeigentümerverband haben in den vergangenen Monaten vermehrt die Erfahrung gemacht, dass in mehr Fällen als früher Mietzahlungen ausbleiben. „Ich habe immer wieder Anrufe von Hausbesitzern mit diesem Problem“, sagt Dieter Blümmel, Sprecher des Verbandes Haus und Grund. Die Job-Center überweisen nämlich bei Problemfällen, etwa bei Suchtkranken oder überschuldeten Haushalten, die Miete oft nicht mehr dem Vermieter, wie es früher die Sozialämter taten, sondern zahlen das Geld dem Empfänger von Arbeitslosengeld II aus. Für Blümmel ist dies unverständlich; auch bei Hartz IV gibt es eine Vorschrift, dass in diesen Fällen die Miete bei den Vermietern eingehen soll. „Sonst zahlt das Land nämlich zweimal“, sagt Blümmel. Denn sobald ein Antrag auf eine Räumungsklage wegen fehlender Mietzahlungen eingereicht wird, benachrichtigen die Amtsrichter die Sozialbehörden, damit die Zwangsräumung noch vermieden werden kann.

Die jetzigen Probleme seien auch darauf zurückzuführen, dass viele Mitarbeiter in den Job-Centern keine Erfahrungen im Sozialbereich haben und völlig überfordert sind, sagt Ulrike Koch, Sozialpädagogin im Treffpunkt am Mehringdamm. Andere Gründe für ausbleibende Mietzahlungen sind fehlerhafte Bescheide der Job-Center, sagt Peter Zwegat von der Friedrichshainer Schuldnerberatung Dilab. Und etliche Menschen hätten weniger Geld als früher und müssten erst lernen, damit auszukommen.

Auch in der Sozialverwaltung kennt man das Problem. Bei neuen Schulungen würden die Job- Center-Mitarbeiter besonders darauf aufmerksam gemacht, sagte Sprecherin Regina Kneiding.

Unterdessen kam eine Studie zu Hartz IV in Kreuzberg zu dem Ergebnis, dass die Durchschnittsmieten der ALG-IIEmpfänger zwar unter den Bemessungsgrenzen des Senats liegen, aber die individuellen Unterschiede groß sind und rund 30 Prozent von ihnen in zu teuren Wohnungen leben. Trotzdem ist nach Auskunft der Sozialverwaltung nicht mit massenhaften Zwangsumzügen zu rechnen. Jeder Fall werde einzeln überprüft, und in vielen Ausnahmefällen – beispielsweise bei Schwangeren oder Familien mit keinen Kindern – würden Überschreitungen bis zu zehn Prozent akzeptiert. Alleinerziehenden mit mehreren Kindern wird sogar eine höhere Miete gezahlt.

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