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Berlin: EBAY-BETRUG: WIE MAN SICH SCHÜTZEN KANN

DER „CARTIERSTIL“ Als Käufer kann man in vielen Fällen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sich nachher unnötige juristische Auseinandersetzungen zu ersparen, sagt Michael Terhaag, Anwalt für Online-Recht. Achtung geboten sei bei Auktionen, die mit schwammigen Produktbezeichnungen wie „im Cartier-Stil“ oder „Turnschuhe wie von Nike“ werben.

DER „CARTIERSTIL“

Als Käufer kann man in vielen Fällen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um sich nachher unnötige juristische Auseinandersetzungen zu ersparen, sagt Michael Terhaag, Anwalt für Online-Recht. Achtung geboten sei bei Auktionen, die mit schwammigen Produktbezeichnungen wie „im Cartier-Stil“ oder „Turnschuhe wie von Nike“ werben. Dabei gilt: Finger weg von solchen Auktionen.

DER BIETER-FREUND

Ebenfalls verdächtig sind Auktionen, bei denen immer die gleichen Namen als Bieter auftreten. Bestehen Unklarheiten, sollten die Verkäufer immer per E-Mail kontaktiert werden. „Reagiert der Händler mit einer Mail, in der auch noch der echte Name und die Anschrift steht, kann man allemal ein besseres Gefühl haben als bei einer anonymen Mail-Adresse von GMX oder Web.de“, sagt Terhaag.

PER TREUHAND

Zu den wichtigsten Schutzvorkehrungen gehört das Ebay-Treuhandkonto, bei dem die Kaufsumme geparkt bleibt, bis sich der Käufer vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware überzeugt hat. Auch sinnvoll: ein Pay-Pal-Konto. Das Geld wird nicht direkt überwiesen, sondern über das bis 400 Euro versicherte Pay-Pal-Konto, das nur von Personen mit einer eindeutigen Identität eingerichtet werden kann. sag

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