zum Hauptinhalt
Foto: dpa

© dapd

Berlin: Ehlert klagt gegen Kündigung Ex-Chef der Treberhilfe fordert Beschäftigung

Der frühere Gesellschafter und Geschäftsführer der Treberhilfe klagt sich nach der Insolvenz seiner Firma als Mitarbeiter bei deren Rechtsnachfolgerin, der „Neuen Treberhilfe“, ein. Harald Ehlert sei vor der Insolvenz der Treberhilfe zuletzt Arbeitnehmer des von ihm selbst gegründeten sozialen Trägers gewesen, begründete ein Rechtsanwalt die Klage.

Der frühere Gesellschafter und Geschäftsführer der Treberhilfe klagt sich nach der Insolvenz seiner Firma als Mitarbeiter bei deren Rechtsnachfolgerin, der „Neuen Treberhilfe“, ein. Harald Ehlert sei vor der Insolvenz der Treberhilfe zuletzt Arbeitnehmer des von ihm selbst gegründeten sozialen Trägers gewesen, begründete ein Rechtsanwalt die Klage. Er müsse daher wie alle anderen Arbeitnehmer der insolventen Firma in die Neue Treberhilfe wechseln.

Dagegen bestreitet der Rechtsanwalt der Neuen Treberhilfe, Thomas Witt, dass überhaupt jemals ein Arbeitsverhältnis mit Ehlert bestanden habe. Der Evangelische Diakonieverein Berlin-Zehlendorf hatte die Neue Treberhilfe im Dezember gegründet. Der Verein hatte zuvor mit dem Insolvenzverwalter der Treberhilfe die Übernahme der Mitarbeiter vereinbart, um die Arbeit mit Obdachlosen und in Not geratenen Jugendlichen unter neuer Regie fortführen zu können.

Nachdem Ehlert der Neuen Treberhilfe „seine Arbeitskraft angeboten“ hatte, war dem ehemaligen Sozialunternehmer von der Neuen Treberhilfe „vorsorglich gekündigt“ worden, sagte Witt weiter. Daraufhin hatte Ehlert eine „Kündigungsschutzklage“ beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Am Dienstag gab es eine „Güteverhandlung“, die ergebnislos blieb. Nun kommt es zum Hauptverfahren.

Der Sprecher des Landesarbeitsgerichtes, Martin Dreßler, sprach von einem „in jeder Hinsicht außergewöhnlichen Fall“. Er sei ihm nicht bekannt, dass jemals zuvor ein ehemaliger Geschäftsführer einer insolventen Firma ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Rechtsnachfolger als Arbeitnehmer eingeklagt hätte.

Dem Vernehmen nach soll Ehlert seinen Antrag damit begründen, dass der frühere Aufsichtsrat ihn als „Arbeitnehmer mit besonderen Aufgaben“ beschäftigt habe. Tatsächlich hatten zwei Kontrolleure der Treberhilfe Ehlert bestätigt, dass „die Wirksamkeit des fortgeltenden Anstellungsvertrages nicht durch die Niederlegung des Geschäftsführer-Mandats berührt“ sei. So steht es in einem Schreiben des Kontrollgremiums der Treberhilfe, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Die Neue Treberhilfe ist, wie berichtet, die Rechtsnachfolgerin der Treberhilfe und hat deren Mitarbeiter übernommen. Die zahlungsunfähige Treberhilfe alt wickelt derzeit ein Insolvenzverwalter ab. Schulden in Millionenhöhe stehen mehreren Immobilien gegenüber. Eine davon ist die „Villa Denkmal“ in Caputh. Diese hatte Ehlert aufwendig sanieren lassen. Später mietete er eine Wohnung in dem Objekt, die er bis heute nutzt. Ehlert hatte außerdem rechtzeitig vor der Insolvenz der Treberhilfe einen Kaufvertrag über die Villa Denkmal mit dem damaligen Treberhilfe-Chef Gideon Joffe abgeschlossen. Noch hat Ehlert den Kaufpreis für die Immobilie allerdings nicht überwiesen. Ralf Schönball

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false