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Ehrhart Körting: "Auch Symbole können helfen"

Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Integration findet ein geteiltes Echo in der Stadt.

Von Sabine Beikler

Berliner Politiker und Integrationsexperten haben einen vom Bundeskabinett am Mittwoch gebilligten Gesetzentwurf zu Zwangsehen und Integrationskursen kritisiert. Danach soll bei der Nicht-Teilnahme an den Kursen ein besserer Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden festgelegt werden. Außerdem soll ein eigener Straftatbestand für Zwangsverheiratung geschaffen werden und Frauen, die im Ausland verheiratet wurden, dürfen statt nur sechs Monate auch noch innerhalb von zehn Jahren nach Deutschland zurückkehren.

Allerdings erhalten Ausländer, die mit Deutschen verheiratet sind, künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren eine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung - nach Regierungsangaben eine Maßnahme zur Bekämpfung von Scheinehen. Letzteres bezeichnet der Integrationsbeauftragte des Berliner Senats, Günter Piening, als „Katastrophe für die betroffenen Frauen“. Frauen, die in einer Zwangsehe leben oder von häuslicher Gewalt betroffen sind, seien dadurch länger von der Beziehung abhängig, sagt Piening. Zwar soll es eine Härtefallregelung geben, doch dieser komplizierte Prozess sei ein zu großes Risiko: „Die Frau müsste die Gewaltbeziehung verlassen, ohne zu wissen, ob sie als Härtefall anerkannt wird.“

Ähnlich äußert sich Rada Grubic vom Interkulturellen Frauenhaus in Berlin. Die Regierung habe „richtig gut getrickst“, indem der Entwurf gute mit für Frauen sehr schädlichen Maßnahmen kombiniere, sagt Rada Grubic vom Interkulturellen Frauenhaus in Berlin. Frauenorganisationen würden seit langem vom Ehepartner unabhängige Aufenthaltstitel für Ausländer „vom ersten Tag an“ fordern.

Der Zwang zur Ehe ist bereits jetzt unter schwerer Nötigung im Strafgesetzbuch aufgeführt und kann mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Berlins Innensenator Ehrhart Körting sagt, dass Zwangsverheiratungen bisher allerdings „fast nie“ strafrechtlich verfolgt wurden. „Ein eigener Straftatbestand hat zwar nur Symbolcharakter, aber auch Symbole können helfen“, meint er.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzt die Zahl der pro Jahr neu geschlossenen Zwangsehen in Deutschland auf weit über 1000. In Berlin gibt es schätzungsweise 2500 Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind. Ein eigener Straftatbestand für Zwangsehen ist für „die Opfer eine größere Unterstützung“, sagte eine Mitarbeiterin des Berliner Frauennothilfevereins Papatya. Allerdings müssten betroffene Frauen eine „Kröte im Gesetz“ schlucken und drei statt bisher zwei Jahre „in unerträglichen Ehen“ erleiden. Offiziell hat Schwarz-Gelb die Regelung verschärft, um Scheinehen zu bekämpfen. „Das betrifft aber nun auch Frauen, die zwangsverheiratet sind. Diese führen keine Scheinehe, sondern haben gegen ihren Willen die Ehe vollzogen“, sagte die Papatya-Mitarbeiterin.

Dass man derzeit Menschen, die den Integrationkurs nicht besuchen, in den Mittelpunkt der Diskussion stellt, sei völlig „fehl am Platz“, sagt der stellvertretende Leiter der Volkshochschule Berlin-Mitte, Michael Weiß. „Wir erleben derzeit einen Ansturm auf die Kurse.“ Die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung sei in Berlin bereits an die Teilnahme im Integrationskurs gebunden, sagt Körting. Der Gesetzentwurf muss vom Bundestag beschlossen werden.Karin Schädler/Sabine Beikler

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