zum Hauptinhalt
Die Schülerinnen Zeynep (l) und Neele von der Fritz-Karsen-Gemeinschaftsschule führen vor Unterrichtsbeginn einen Corona-Selbsttest durch. Die Berliner Kinder müssen in den Schulen auf das Coronavirus getestet werden.

© Jörg Carstensen/dpa

Eilanträge abgewiesen: Schüler in Berlin müssen sich weiter auf Corona testen

Die Verpflichtung von Schüler:innen zum Selbsttest in der Schule ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin wies Klagen zurück.

Schüler in Berlin müssen sich weiterhin zweimal in der Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Die Testpflicht, an der Berlin als einziges Bundesland festhält, ist rechtmäßig, wie das Gericht entschied. Es wies mehrere Eilanträge dagegen zurück (Az.: VG 3 L 143/22, u.a.).

Die Antragsteller hatten sich dagegen gewandt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule in Berlin nur gestattet ist, wenn sich Schüler zweimal pro Woche einem Corona-Test unterziehen und das Testergebnis negativ ausfällt.

Das Gericht hatte bereits zuvor entschieden, gegen die Testpflicht an Schulen gebe es keine durchgreifenden Bedenken. Sie sei formell rechtmäßig und könne auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als Schutzmaßnahme angeordnet werden. Der Gesetzgeber habe den Ländern bewusst einen Spielraum gesetzt.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Es liege auch keine unzulässige Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler mit Beschäftigten in Büro- und Verwaltungsgebäuden vor, für die keine Testpflicht mehr gelte. Und es sei auch nicht zu beanstanden, dass geimpfte und genesene Schüler nicht von der Testpflicht ausgenommen seien. Eine Infektion sei allein durch eine Impfung oder Genesung nicht auszuschließen.

Rechtmäßig mag die Testpflicht sein, aber unnötig ist sie auch. Berlin liegt bei den Inzidenzen im Mittelfeld - offenbar bringen die Tests keinen Vorteil mehr.

schreibt NutzerIn JeanLuc7

Auch dass Berlin mittlerweile als einziges Bundesland die Testpflicht in Schulen anordne, sei kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Dieser fordere nur eine Gleichbehandlung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich des Verordnungsgebers. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false