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Eilantrag abgelehnt: Anlagen am Flughafen Tempelhof dürfen abgebaut werden

Die flugtechnischen Anlagen am stillgelegten Airport Tempelhof dürfen vorerst weiter abgebaut werden. Ein Eilantrag gegen das Vorhaben wurde vom Verwaltungsgericht Berlin abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen Eilantrag zurück, mit der mehrere Antragsteller - darunter das Aktionsbündnis B-4-Tempelhof - versucht hatten, die Demontage flugtechnischer und sonstiger Anlagen wie etwa der Flugfeldbefeuerung auf dem Gesamtkomplex des Flughafens Tempelhof zu stoppen.

Das Aktionsbündnis hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, der den vom Senat geplanten Abbau untersagt. Die Antragssteller verwiesen auf das bevorstehende „Volksbegehren für das Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik“. Die Initiative zielt auf einen denkmalgeschützten, authentischen Erhalt des historischen Flughafens ab. Auch soll sich der Berliner Senat für eine Ernennung des Flughafens Tempelhof zum UNESCO-Weltkulturerbe einsetzen.

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts folgte der Argumentation der Antragsteller nicht. Es sei nicht zu erkennen, dass die einstweilige Anordnung zur Wahrung und zur effizienten Durchsetzung der denkmalpflegerischen Belange erforderlich sei. Das Hauptgebäude des Flughafens Tempelhof und das überdachte Vorfeld seien bereits Denkmale im Sinne des Berliner Denkmalschutzgesetzes. Demgegenüber seien weiteren Flächen des Flughafengeländes einschließlich der flugtechnischen und sonstigen Anlagen nicht als Denkmal anerkannt. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. (ddp)

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