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Der Mauerpark wird erweitert und soll künftig bis nach Wedding reichen.

© dapd

Eilantrag: Streit um Mauerpark neu entfacht

Der Mauerpark in Mitte ist ein beliebter Treffpunkt. Nun soll dessen Ränder dicht bebaut werden. Eine rot-schwarze Mehrheit in Senat und Bezirk will es so. Doch es hagelt Proteste.

Im Streit um die Zukunft des Mauerparks droht eine neue Stufe der Eskalation. Der unter Mühen errungene Kompromiss zwischen dem Bezirk Mitte und der „Bürgerwerkstatt“ vom April dieses Jahres ist aufgekündigt. Eine Mehrheit aus der Zählgemeinschaft von SPD und CDU im Bezirk hat einen Eilantrag im Bezirksparlament eingebracht, wonach eine dichtere Bebauung am nördlichen Rand des Parks zugunsten des Investors CA-Immo vorgesehen ist. CA-Immo soll außerdem selbst Grundstücke an Gewerbetreibende im Osten des Parks verkaufen können, ohne dass Bezirk oder Senat darauf Einfluss nehmen. Die Grünen-Fraktion ruft dazu auf, „gegen den Beschluss auf die Barrikaden zu gehen“. Die Bürgerwerkstatt spricht von einem „Diktat“.

Ein politischer Coup von rot-schwarz ist es allemal. Denn SPD und CDU haben nicht nur im Senat, sondern auch durch eine Zählgemeinschaft in Mitte die erforderlichen Mehrheiten, um unliebsame Entscheidungen durchzusetzen. Im Falle des Mauerparks machten sie davon dem Vernehmen nach ganz geschickt Gebrauch: Den am Mittwoch im bezirklichen Ausschuss für Grünflächen vorgelegten neuen Städtebaulichen Vertrag zur Entwicklung des Mauerparks stellte der Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Christian Gaebler (SPD) vor. Abgestimmt hatte er diesen zuvor bereits mit dem Eigentümer der Grundstücke, CA-Immo. Dies bestätigte deren Unternehmenssprecher Reiner Brandt auf Anfrage. Am Donnerstagabend wollte die Rot-Schwarzen Mehrheit im Bezirksparlament den Vertrag durchwinken. Der neue Bezirksstadtrat für Bauen, Carsten Spallek (CDU), kündigte an, den Vertrag noch in der Sommerpause unterschreiben zu wollen.

Sehen Sie hier: Entwürfe für den Mauerpark

Und das sieht der neue Städtebauliche Vertrag nun vor: Ein 3,5 Hektar großer Teil des Parks nördlich der Gleimstraße wird als „allgemeines Wohngebiet ausgewiesen“. Dort sollen 600 Wohnungen auf einer Bruttogeschossfläche von 58000 Quadratmetern entstehen sowie eine Kindertagesstätte. Die Gewerbetreibenden Mauersegler, Schönwetter, Flohmarkt und der Pflanzenmarkt Wunder sollen die Möglichkeit erhalten, die derzeit von ihnen genutzten Flächen von insgesamt zwei Hektar zu erwerben. Die verbleibenden fünf Hektar soll das Land der CA-Immo abkaufen und als öffentliche Parkfläche gestalten. Hierbei soll die Bürgerwerkstatt mitreden dürfen. Außerdem beteiligt werden die landeseigene Gesellschaft Grün Berlin und der Landschaftsarchitekt Gustav Lange. Auch eine Bürgerbeteiligung ist vorgesehen.

Scharf attackiert werden die Pläne von der Bürgerwerkstatt: Die Vereinbarung „torpediere“ den Kompromiss zur Mauerparkfertigstellung vom April dieses Jahres und sei ein „Diktat vom Flächeneigentümer, der CA Immo“. Diese strebe eine „Maximalverwertung von Mauerparkflächen“ an. CA-Immo-Sprecher Wilhelm Brandt widersprach: „Wir können keine Flächen verschenken, dann würden wir uns strafbar machen.“ Der städtebauliche Vertrag sei ein Kompromiss und Ergebnis einer sechs Jahre andauernden Debatte. Ursprünglich sei ein Park vorgesehen, der nur die Hälfte des Areals umfassen sollte, inzwischen beanspruche die Parkfläche drei Viertel des Gebietes. Wegen der größeren Parkfläche müsse das Unternehmen die verbleibende Fläche dichter bebauen, um wirtschaftlich zu arbeiten.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bezirksparlament Hans-Günter Mahr sagte: „Mit dem Vertrag versuchen wir das Bestmögliche aus dem Gelände herauszuholen“. Der Investor drohe sich zurückzuziehen aus dem Projekt. Dies hätte zur Folge, dass der Bezirk den Park überhaupt nicht anlegen könne. Der stadtentwicklungspolitische Sprecher der Grünen, Frank Berterman, sagte: „Wir lehnen das ab und werden dem Bebauungsplanverfahren nicht zustimmen“. Opposition und Bürgerwerkstatt fordern eine weniger dichte Bebauung und eine Kontrolle des Senats bei den Grundstücksgeschäften über die Gewerbeflächen.

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