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Immer wieder hat die Polizei in den vergangenen Monaten Parks in Berlin geräumt.

© picture alliance/dpa

Eilantrag vor Verwaltungsgericht Berlin: Studentische Initiative klagt gegen Alkoholverbot in James-Simon-Park und Monbijoupark

Der Arbeitskreis kritischer Jurist:innen sagt, dass Jugendliche und Obdachlose verdrängt würden. Die Begründung des Bezirksamtes sei vorgeschoben.

Der Arbeitskreis kritischer Jurist:innen (AKJ) an der Humboldt-Universität Berlin hat einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Alkoholverbot im James-Simon- und Monbijoupark in Berlin-Mitte gestellt. Das teilte die studentische Initiative am Freitagnachmittag mit.

Bei dem Verbot gehe es nicht um den Schutz der Grünflächen. Dies sei ein vorgeschobenes Argument des Bezirksamtes Mitte, das das Verbot erlassen hatte. "Es geht in Wirklichkeit um Aktionismus und die Verdrängung Jugendlicher und anderer Menschen, die es sich nicht leisten können, in eine teure, hippe Bar auszuweichen", sagte die Sprecherin des linken Arbeitskreises, Stefanie Richter. Jugendliche hätten kaum noch Möglichkeiten, sich in nichtkommerziellen Räumen zu treffen.

Alkoholverbot in James-Simon-Park und Monbijoupark sei "populistischer Quatsch"

"Auch Obdachlose und Menschen, die bereits aus der Stadt gedrängt wurden, haben kaum Ausweichmöglichkeiten. Diese Personen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen und sie damit unsichtbar zu machen, ist zynisch", so Richter weiter. Das Alkoholverbot im Monbijoupark sei "populistischer Quatsch".

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Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte auf Anfrage des Tagesspiegel, dass der Eilantrag bei der für Grünflächen zuständigen Kammer gestellt wurde. Wann es eine Entscheidung gebe, sei noch nicht abzusehen.

Bezirksamt Mitte reagierte auf "Partyexzesse"

Der Bezirk Mitte hatte Ende Juli ein Alkoholverbot im James-Simon-Park und dem angrenzenden Monbijoupark verhängt. Damit reagiere man auf die wiederholten Partyexzesse, hieß es damals. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist es demnach verboten, Alkohol in den beiden Parks zu konsumieren und mit sich zu führen. Die Allgemeinverfügung auf Grundlage des Grünanlagengesetzes Berlin ist bis zum 11. September befristet.

In den vergangenen Monaten hatten sich in den Abend- und Nachtstunden immer wieder hunderte Personen im James-Simon-Park versammelt. Mehrfach musste die Polizei dabei ausrücken und den Park räumen, nachdem es dort teilweise zu Raubtaten oder zum Teil schweren Körperverletzungen kam.

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