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Berlin: Ein bisschen Rock darf sein

Klage gegen Konzerte im Olympiastadion scheitert

Im Berliner Olympiastadion dürfen weiterhin Rockkonzerte stattfinden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Mittwoch die Klage eines Anwohners aus dem nahe gelegenen Corbusierhaus ab, der sich durch den Lärm aus dem Stadion gestört fühlte.

Die Baugenehmigung zu Modernisierung und Umbau des Stadions sei rechtmäßig, obwohl darin nicht ausdrücklich auch die Nutzung für Konzerte und Großveranstaltungen vorgesehen ist. Dies hatte der Kläger bemängelt. Nach dem Urteil kann die Verwaltung nun wie bislang jedes Konzert einzeln genehmigen. Wie oft das im Jahr möglich ist, ließen die Richter offen.

Im Hinblick auf Sportveranstaltungen äußerten die Richter jedoch Bedenken. Daraufhin erließen die Vertreter des Landes Berlin noch in der Verhandlung die Auflage, dass im Stadion grundsätzlich die Grenzwerte für Mischgebiete eingehalten werden müssten. Bei regulären Bundesligaspielen ist das tagsüber erfahrungsgemäß kein Problem. Anders sieht es bei Abendspielen aus, deren Grenzwerte niedriger sind.

Das Urteil bedeutet, dass die Anwohner mehr Lärm ertragen müssen, als sonst in Wohngebieten erlaubt ist. „Das Stadion war früher da als das Corbusierhaus, deshalb ist die Nutzung geschützt“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Hagedorn. Uwe Brockhausen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung freute sich: „Das ist ein großartiger Erfolg für das Olympiastadion“. Der Kläger wollte sich nicht äußern.jon

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