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Berlin: Ein ganz privater „Fall für zwei“

Freispruch im Prozess um Einbruch bei Schauspieler Hunold

In der Fernsehserie „Ein Fall für zwei“ hat Schauspieler Rainer Hunold dunkle Kapitel aufgeklärt, als Strafverteidiger die Schurken ermittelt. Gestern war er vor dem Amtsgericht Tiergarten Zeuge in eigener Sache, weil er bestohlen worden war. Am Ende verließ er mürrisch den Gerichtssaal. Gab es doch Fragen, die er als „Quatsch“ bezeichnete und am liebsten gar nicht beantwortet hätte. Denn auf der Anklagebank saß eine Frau, die behauptet, seine Geliebte gewesen zu sein.

Es ging um einen Einbruch. Die Anklage warf der 32-jährigen Friederike H. vor, aus der Villa des Ehepaars Hunold 3000 Euro, eine Vase, einen Terminplaner, ein Sparschwein und den Bademantel des Schauspielers gemopst zu haben. Im vergangenen Sommer sei die Ex-Freundin der Familie mit einem Zweitschlüssel in das Haus eingedrungen, hieß es. Gefunden hat man bei der Angeklagten lediglich den mehrere Jahre alten und sehr bunten Bademantel.

Doch die Angeklagte ließ über ihren Anwalt wie bei einem ersten Prozessanlauf vor fünf Monaten erklären: „Die Vorwürfe treffen nicht zu. Den Bademantel hat er mir während unserer Liebesbeziehung geschenkt.“ Der 53-jährige Hunold berichtete erst sehr ruhig über Friederike H., die er und seine Frau vor Jahren auf dem Flughafen kennen gelernt hatten. Der Anwalt sprach schließlich die heikle Frage an: „Gab es eine sexuelle Beziehung?“ Hunold energisch: „Nein, es war eine freundschaftliche Beziehung gemeinsam mit meiner Frau.“ Der Vater der Angeklagten widersprach. Drei Jahre lang sei seine Tochter Hunolds Geliebte gewesen. Der Richter sah viele Ungereimtheiten, aber keine Beweise. Und das, was die Angeklagte sagte, hielt er für „nicht lebensfremd“. Ob Affäre oder nicht – die Justiz schloss die Akte mit Freispruch.

Kerstin Gehrke

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