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Berlin: Ein Höllenlärm mitten in der Nacht - nach einer privaten Party im Reichstagsrestaurant bringt die Knallerei tausende Berliner um den Schlaf

Das Knallen eines Feuerwerks weckte gestern Nacht nicht nur Bewohner in der näheren Umgebung des Reichstags. Auch in Tiergarten, Kreuzberg, sogar in Tempelhof und in Britz wurden Menschen aus dem Schlaf gerissen.

Das Knallen eines Feuerwerks weckte gestern Nacht nicht nur Bewohner in der näheren Umgebung des Reichstags. Auch in Tiergarten, Kreuzberg, sogar in Tempelhof und in Britz wurden Menschen aus dem Schlaf gerissen. Eine VIP-Party auf dem Dach des Reichstages fand gegen 0.30 Uhr ihren Höhepunkt in einem etwa zehnminütigen Feuerwerk. Die Feier hatte im Reichstagsrestaurant stattgefunden. Dessen Pächter, die Münchener Feinkostfirma Käfer, wollte den Gastgeber der Party nicht nennen. "Das Feuerwerk war wunderschön, aber laut", sagte ein Anwohner aus der Wilhelmstraße. Er berichtete, dass er bereits häufiger derartige Feuerwerke am Reichstag beobachtet habe.

Genehmigt war das Spektakel offenbar nur teilweise. Zwar hatte das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LaGetSi) keine Sicherheitsbedenken. Der Veranstalter hatte es aber offenbar versäumt, beim zuständigen bezirklichen Umweltamt in Tiergarten eine Ausnahmezulassung für den Lärmschutz ausstellen zu lassen.

So wußte man im Umweltamt Tiergarten gestern jedenfalls nichts von einem entsprechenden Antrag. "Bisher können wir noch nichts dazu sagen", blieb eine Mitarbeiterin vorsichtig. Das LaGetSi war dagegen auskunftsfreudiger. "Aus pyrotechnischer Sicht gab es keine Sicherheitsbedenken für dieses Feuerwerk", sagte Sprecher Robert Rath. Die ausführende Firma habe ihr Feuerwerk ordnungsgemäß angemeldet.

Unterdessen häuften sich gestern beim zuständigen Polizeiabschnitt die Beschwerdeanrufe. "Diese werden zu einer Anzeige gegen den Veranstalter gebündelt", sagte ein Polizeisprecher. Eine Lärmbelästigung sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belegt werde.

Nicht nur der Lärm in der Nacht war ungewöhnlich. Viele wunderten sich auch über die Uhrzeit. "Wenn jemand um 24 Uhr ein Feuerwerk zündet, denkt man vielleicht an einen Geburtstag oder ähnliches", sagte ein Anwohner, der um seine Nachtruhe gebracht wurde. Um kurz vor halb eins in der Nacht sei ein Feuerwerk doch ungewöhnlich, sagte der Anwohner. Trotz anderslautender Angaben bestritt der Restaurantbetreiber später, dass es am Sonntag abend im Reichstagsrestaurant überhaupt eine Veranstaltung gegeben hatte.

Tatsächlich dürfte es schwierig sein, für diese nachtschlafende Stunde eine Genehmigung zu bekommen. "Grundsätzlich sagt man, dass ein Feuerwerk im Winter bis spätestens 22 Uhr gezündet werden sollte", sagte eine Mitarbeiterin vom Umweltamt Mitte. Im Sommer seien Feuerwerke um 23 Uhr noch normal, weil es dann erst richtig dunkel wird. Ein Feuerwerk nach Mitternacht sei dagegen sehr ungewöhnlich und werde eigentlich nur bei wirklichen Ausnahmeveranstaltungen genehmigt.

Dabei sind Feuerwerke nicht nur für Volksfeste oder andere Großveranstaltungen reserviert. Jeder kann dies beantragen. "Wenn ein Laie anläßlich seines Geburtstages einige Raketen abschießen möchte, kann er das tun, allerdings werden die sicherheitstechnischen Gegebenheiten in solchen Fällen noch viel genauer überprüft", sagt Rath vom LaGetSi. Unbedingt notwendig sei zudem die Beantragung einer Ausnahmezulassung für den Lärmschutz. "Die Genehmigungen müssen während der Veranstaltung zu jeder Zeit vorgezeigt werden können", hieß es beim Umweltamt Mitte.

Während private Feuerwerker die Ausnahmezulassung für den Lärmschutz schon mal vergessen, versäumten die professionellen Anbieter es so gut wie nie, sich eine Genehmigung für ihr Feuerwerk einzuholen. Mit Firmen, die Feuerwerke im Auftrag von Veranstaltern zünden, gebe es so gut wie nie Probleme, bestätigte auch Regine Grafe vom Umweltamt Mitte. "Die können es sich gar nicht leisten, ohne Genehmigungen zu arbeiten, dann wären sie sofort raus aus dem Geschäft", sagte Grafe. Zudem drohen diesen Firmen Geldbußen bis 100 000 Mark. Kommt es bei einem unangemeldeten Feuerwerk zu Verletzungen, können sogar Gefängnisstrafen fällig werden.

Silke Edler

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