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Berlin: EIN JAHR NICHTRAUCHERSCHUTZGESETZ

CHRONIKBerlins Nichtraucherschutzgesetz trat Anfang 2008 in Kraft. Während einer Übergangsphase bis Anfang Juli musste aber noch niemand Bußgelder fürchten.

CHRONIK

Berlins Nichtraucherschutzgesetz trat Anfang 2008 in Kraft. Während einer Übergangsphase bis Anfang Juli musste aber noch niemand Bußgelder fürchten. Die Bezirkskontrolleure sprachen nur Ermahnungen aus. Ab 1. Juli gab es dann erste Bußgeldverfahren, anfangs auch in Kleinstkneipen. Doch am 30. Juli hoben die Bundesverfassungsrichter das Rauchverbot dort auf. Nun soll Berlins Gesetz im Frühjahr 2009 entsprechend überarbeitet werden.

KONTROLLEN

In der Regel schicken Berlins bezirkliche Ordnungsämter jeweils zwei bis vier Kontrolleure vor allem abends und nachts auf Tour. Diese sollen die Einhaltung des Rauchverbotes und des Jugendschutzes (Verkauf von Alkohol an Minderjährige) überwachen. Da es beispielsweise allein in Pankow mehr als 2300 gastronomische Betriebe gibt, halten Kritiker die Zahl der Kontrolleure für „zu gering“, doch die Bezirke haben nicht mehr Personal.

BUSSGELDER

Die meisten Bezirke haben seit 1. Juli zehn bis zwanzig Bußgelder wegen Mißachtung des Rauchverbotes verhängt. In der Regel wurden Wirte belangt, weil sie ihre Gäste nicht zur Ordnung riefen. Die Höhe der Bußen liegt zwischen 40 und 300 Euro, je nachdem, ob ein einmaliges Vergehen oder Wiederholungsfall vorliegt. Die Bürgerklagen über verrauchte Lokale seien weniger geworden, heißt es in Pankow. Dies zeige, „dass das Gesetz mehr akzeptiert wird“.

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