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Berlin: EIN KOMPASS FÜR MIETER

Die Parteien können die Höhe der Miete frei vereinbaren. Der Gesetzgeber verbietet aber einen Zuschlag zur Vergleichsmiete über 50 Prozent.

Die Parteien können die Höhe der Miete frei vereinbaren. Der Gesetzgeber verbietet aber einen Zuschlag zur Vergleichsmiete über 50 Prozent. Die Kappungsgrenze legt fest, dass binnen drei Jahren die Miete um 20 Prozent steigen darf – bis die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist.

Mietspiegel. Vermieter können sich auf den Mietspiegel berufen, wenn sie die Miete für eine frei finanzierte Wohnung erhöhen wollen. Andererseits dürfen nur Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gefordert werden. Zu viel bezahltes Geld kann der Mieter vier Jahre lang zurückverlangen.

Mietqualität. Das wichtigste Kriterium ist der Standort. Mit „einfacher Lage“ sind etwa Randlagen mit schlechter Verkehrsanbindung gemeint, wenig Einkaufsmöglichkeiten oder starker Lärmbelästigung. Zur guten Wohnlage zählen aufgelockerte Bebauung und viel Grün in ruhiger Lage. kf

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