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Berlin: Ein Land Berlin-Brandenburg bekäme sehr viel weniger Geld

1992, als die Fusion von Berlin und Brandenburg vorbereitet wurde, waren sich die Ministerpräsidenten der Länder einig: Die Neugliederung müsse "gefördert werden, so dass ein gemeinsames neues Land nicht schlechter gestellt wird als zwei getrennte Länder." 1994 beschloss der Bundesrat eine 15-jährige Übergangszeit für die Beibehaltung des Stadtstaatenprivilegs, das in den letzten fünf Jahren schrittweise abgebaut werden sollte.

1992, als die Fusion von Berlin und Brandenburg vorbereitet wurde, waren sich die Ministerpräsidenten der Länder einig: Die Neugliederung müsse "gefördert werden, so dass ein gemeinsames neues Land nicht schlechter gestellt wird als zwei getrennte Länder." 1994 beschloss der Bundesrat eine 15-jährige Übergangszeit für die Beibehaltung des Stadtstaatenprivilegs, das in den letzten fünf Jahren schrittweise abgebaut werden sollte. Im Fusionsjahr solle eine "Übergangs-Bundesergänzungszuweisung" gewährt werden. Voraussetzung für diese Regelungen sei eine Länderfusion im Jahr 1999. "Jedes Hinausschieben der Neugliederung verkürzt den Übergangszeitraum entsprechend." Für 2003 und 2006 wurde eine Überprüfung der Finanzkraft des gemeinsamen Landes vereinbart. Die schönen Beschlüsse wurden Makulatur, als die Länderfusion bei einer Volksabstimmung im Mai 1996 scheiterte. Ein neuer Anlauf für die Vereinigung von Berlin und Brandenburg wird zwar diskutiert, aber verbindliche Beschlüsse sind nicht in Sicht. Neue Sonderregelungen, die Berlin und Brandenburg bevorzugen, werden bei der anstehenden Reform des Bund-Länder-Finanzausgleiches deshalb voraussichtlich keine Rolle spielen. Im Gegenteil: Ein Land Berlin-Brandenburg bekäme aus dem Länderfinanzausgleich sehr viel weniger Geld als die getrennten Länder.

za

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