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Berlin: Ein Millionen-Coup wird zum Verlustgeschäft

Finanzsenator Peter Kurth (CDU) will die städtische Wohnungsbaugesellschaft WIP (Prenzlauer Berg) für 150 Millionen Mark an das viel größere, ebenfalls landeseigene Wohnungsunternehmen WIR verkaufen. Der Kaufpreis soll abgeführt werden und in die Landeskasse fließen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Finanzsenator Peter Kurth (CDU) will die städtische Wohnungsbaugesellschaft WIP (Prenzlauer Berg) für 150 Millionen Mark an das viel größere, ebenfalls landeseigene Wohnungsunternehmen WIR verkaufen. Der Kaufpreis soll abgeführt werden und in die Landeskasse fließen. Aber ein vertrauliches Gutachten, das dem Tagesspiegel vorliegt, weist auf die Risiken dieses "In-Sich-Geschäfts" hin. "Wegen eines nicht ausreichenden Unternehmenswertes der WIP und mangels ausreichender Liquidität der WIR ist dies nicht darstellbar", heißt es in dem Bericht der Deutschen Baurevision.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die von der Finanzverwaltung beauftragt wurde, rechnet außerdem damit, "dass Grundwerbsteuer anfallen und Ertragsteuern in erheblichem Umfang drohen, wegen der Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung." Der Unternehmenswert der WIP wird von den Gutachtern auf lediglich 80 Milionen Mark geschätzt. Die WIR als Käufer müsse den vom Senat sehr viel höher angesetzten Kaufpreis von 150 Millionen Mark zuzüglich Steuern und Nebenkosten fremdfinanzieren. Dafür müssten jährlich neun Millionen Mark Zinsen gezahlt werden. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit, "ohne Substanzverkäufe, ist das nicht darstellbar."

Deshalb müssten rund 2000 Wohnungen aus den Beständen beider Gesellschaften veräußert werden. Ansonsten sei die Liquidität und die Rentabilität der WIR in den nächsten Jahren gefährdet. Und wenn der Verkauf als verdeckte Gewinnausschüttung an das Land Berlin gewertet werde, könnten 48,5 Millionen Mark Steuern fällig werden. Ein alternatives Modell, die gegenseitige Beteiligung von WIR und WIP - wobei jede Gesellschaft 75 Millionen Mark locker machen soll - , wird von den Wirtschaftsprüfern ebenfalls skeptisch beurteilt. Dies führe zu einer Beteiligung der WIR an der WIP von 93,75 Prozent, und der WIP an der WIR von 27,8 Prozent. In diesem Fall müssten Rücklagen in beträchtlicher Höhe gebildet werden. Wenn nicht, hätte eine wechselseitige Unternehmensbeteiligung vor den Gerichten möglicherweise keinen Bestand.

Die Gutachter empfahlen dem Finanzsenator stattdessen deshalb ein sogenanntes Organschaftsmodell. Die WIP müsste sich an der WIR zu 51 Prozent beteiligen und dafür 137,7 Millionen Mark zahlen. Den Restbetrag von 12,3 Millionen Mark (um auf die vom Senat erwarteten 150 Millionen Mark zu kommen) müsse die WIR leisten und sich entsprechend mit 15,38 Prozent an der WIP beteiligen. Aber auch in diesem Fall geht die Deutsche Baurevision davon aus, dass beide um Kredite und Grundstücksverkäufe nicht herumkommen. Nur so ließe sich das "In-Sich-Geschäft" refinanzieren. Außerdem empfehlen die Gutachter, in den Gesellschaften "zeitnah" Personal abzubauen. Bei Einkauf, Vermietung und Rechnungswesen sollte enger zusammengearbeitet und "das Ziel der Fusion weiterverfolgt" werden. Zwischen WIR und WIP besteht seit Ende 1990 eine Kooperation.

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