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Berlin: Ein Mord bleibt ungesühnt

1995 starb der Millionär Malicha. Angeklagter jetzt freigesprochen

Der Mord an dem 69-jährigen Ölmillionär Gerhard Malicha und der Mordversuch an dessen 30-jähriger Pflegerin Simone B. bleiben ungesühnt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat gestern den früheren US-Soldat Anthony D. freigesprochen.

Der bettlägerige Öl-Großhändler war im August 1995 in seiner Zehlendorfer Villa mit einem Knüppel erschlagen worden. Auch die Pflegerin des Millionärs, die damals 26-jährige Simone B., fand man mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen. Die Staatsanwaltschaft warf Anthony D. vor, seiner Ex-Verlobten aus Rache für die Trennung mehrmals mit großer Wucht auf den Schädel geschlagen und unmittelbar anschließend den Ölmillionär als Tatzeugen umgebracht zu haben. Die Frau erwachte Wochen später aus dem Koma und gab im Laufe der Zeit mehrere Tatversionen zu Protokoll. Schließlich meinte sie, sich zu erinnern, dass ihr ehemaliger Verlobter der Täter gewesen sei.

Bis heute konnten die Fahnder aber keine Beweise oder Spuren finden, die belegen, dass sich Anthony D. in Malichas Haus aufgehalten hat. Das Berliner Landgericht hatte den Angeklagten – er ist heute 41 Jahre alt – in einem ersten Verfahren im Februar 1997 zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach der Aufhebung dieses Urteils durch den BGH sprach eine andere Kammer des Landgerichts den Angeklagten frei. Auch dieses Urteil wurde vom BGH aufgehoben. Daraufhin wurde Anthony D. abermals verurteilt.

Anthony D. hatte in den Prozessen erst hartnäckig geschwiegen, dann aber unter Tränen seine Unschuld beteuert. Niemals hätte er seiner Geliebten so etwas antun können. Tatsächlich hatte sich der Amerikaner schon öfter von der harten Seite gezeigt. 1991 war er auf seine damalige Verlobte mit einem Baseballschläger losgegangen, weil sie ihn verlassen wollte. Als der BGH das Urteil dann zum zweiten Mal kassierte, mussten die Fahnder nicht lange suchen: Er saß in Untersuchungshaft. Er hatte laut Polizei seine neue Partnerin auf der Straße brutal zusammengeschlagen.

Da es keine Beweise gab, hing alles von der Aussage der Ex-Verlobten ab. Schon das Landgericht hatte eine Reihe medizinischer Sachverständiger zur Frage der Glaubwürdigkeit der schwer hirnverletzten Frau gehört. Der BGH gelangte nach eigener Anhörung eines weiteren neurologischen Gutachters zu dem Ergebnis, dass es ausgeschlossen sei, die Zuverlässigkeit der Angaben der Zeugin und damit die Täterschaft des Angeklagten festzustellen. Mit dem Freispruch durch den BGH ist das Verfahren jetzt rechtskräftig abgeschlossen.

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