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Berlin: Ein Urteilsspruch mit vielen Risiken

Gericht entscheidet heute über Aus für Tempelhof Doch vor dem Ende muss noch viel getan werden

Quo vadis, Tempelhof? Heute entscheidet sich, ob die Kläger, die die von der Luftfahrtbehörde ausgesprochene Schließung des Flughafens zum 31. Oktober 2007 verhindern wollen, dem Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts zustimmen. Dann käme das juristische Ende für den Flughafen ein Jahr später – am 31. Oktober 2008. Denn der Senat und die Flughafengesellschaft haben den Vergleich bereits akzeptiert.

Was passiert bei einer Ablehnung? Hier hat das Gericht zwei Möglichkeiten offengelassen. Es kann seine Entscheidung, ob der Widerruf der Genehmigung zum 31. Oktober 2007 zulässig ist, am kommenden Montag verkünden. Das Gericht hat aber auch vorgeschlagen, dass der Senat und die Flughafengesellschaft den Schließungsbeschluss jetzt ändern und das Ende des Flugbetriebs wie vom Gericht vorgeschlagen auf den 31. Oktober 2008 festlegen. Dann würde das Gericht darüber am 30. Januar neu verhandeln.

Warum gibt es Klagen? Die Tempelhofer Fluggesellschaften wollen zumindest bis zur Eröffnung des ausgebauten Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) in Schönefeld weiter vom ehemaligen Zentralflughafen fliegen. Sie befürchten, dass in Tegel und auch in Schönefeld der Platz für den erwarteten Verkehr der nächsten Jahre nicht ausreichen wird.

Was bietet der Flughafen an? Die Flughafengesellschaft hat ein Gutachten erstellen lassen, das belegt, dass Tegel und Schönefeld den Tempelhofer Verkehr aufnehmen können. Linienfluggesellschaften sollen wählen, ob sie nach Tegel oder Schönefeld ziehen, die Geschäftsflieger sollen gleich nach Schönefeld. Eine Ausnahme ist nur für Ambulanzflüge vorgesehen, die über Tegel gehen sollen.

Welche Risiken gibt es? Voraussetzung für die Verlagerung des Linienverkehrs aus Tempelhof nach Tegel ist der Bau eines weiteren Terminals als Provisorium bis zur BBI-Eröffnung in Schönefeld. Der Bau hat bereits begonnen, doch dagegen gibt es eine Klage. Klägeranwalt Karsten Sommer will in einem Eilverfahren feststellen lassen, ob der Terminal-Bau ein aufwendiges Planfeststellungsverfahren erfordert. Bisher hat der Flughafen nur eine Baugenehmigung vom Bezirksamt Reinickendorf. Ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, könnte der Neubau nicht rechtzeitig in Betrieb gehen; die Voraussetzung für den Umzug der Tempelhofer Gesellschaften entfiele.

Warum wird Schönefeld abgelehnt? Die Geschäftsflieger befürchten, dass ihre Kunden wegbleiben, wenn sie nach Schönefeld müssen. Der Weg sei zu weit, Schönefeld außerdem auf Jahre eine große Baustelle. Profitieren würden die Konkurrenten in Tegel. Einer der erbittertsten Umzugsgegner, die Windrose Air, stand nach Tagesspiegel-Informationen vor zwei Jahren bereits dicht vor einem Wechsel – damals nach Tegel. Räume waren bereits ausgesucht; zu einer Einigung kam es dann aber nicht, weil der Flugbetrieb in Tempelhof, der 2004 schon einmal aufgegeben werden sollte, doch weiterging. Im Mai 2008 soll aber die Autobahn nach Schönefeld fertig sein. Nach Ansicht des Gerichts verbessert sich dann die Anbindung erheblich. Deshalb hat das Gericht als Schließungstermin für Tempelhof den Oktober 2008 vorgeschlagen.

Gibt es eine Alternative? Die Flughafengesellschaft will Tempelhof aufgeben, weil der Betrieb jährlich zu einem Verlust in Höhe von rund zehn Millionen Euro führen soll. Inzwischen hat aber die Bahn AG angeboten, den Flughafen – und damit auch das Defizit – komplett übernehmen zu wollen. Die Bahn will den Flugbetrieb selbst betreiben. Der Senat hat zugesagt, das Angebot zu prüfen. Er könnte es annehmen, selbst wenn jetzt gerichtlich ein Schließungstermin festgesetzt wird. Rechtlich gibt es keinen Zwang, ihn zu vollziehen.

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