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Eine Taxifahrerin ist das Opfer: Sechs Jahre Haft für Vergewaltiger

Das Potsdamer Landgericht fällte ein hartes Urteil: Sechs Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung für einen Vergewaltiger. Doch der Mann ist einschlägig vorbestraft.

Ein hartes Urteil hat das Potsdamer Landgericht gegen den Vergewaltiger einer Berliner Taxifahrerin gefällt. Sechs Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verhängten die Richter gegen Manuel G. Am Neujahrsmorgen hatte der 35-Jährige die Berliner Taxifahrerin Simone P. in einem Waldstück bei Kleinmachnow vergewaltigt und dabei gedroht, sie umzubringen.

Die 52-jährige Frau kann ihrem Beruf seitdem nicht mehr nachgehen und macht derzeit eine Traumatherapie.

Straferschwerend kam hinzu, dass G. bereits wegen Vergewaltigung eine dreijährige Haftstrafe verbüßt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb für ein Strafmaß von acht Jahren plädiert und sich außerdem für eine Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Auch das Gericht erkannte ein erhöhtes Rückfallrisiko.

Klägeranwalt Karsten Beckmann jedoch will gegen die Verhängung der Sicherungsverwahrung Revision einlegen.

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