zum Hauptinhalt

Berlin: „Eine Unterschrift allein ist nicht angemessen“

Innensenator Körting will die Verfassungstreue einbürgerungswilliger Muslime eingehender prüfen

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will, soll sich zum Grundgesetz und zur Werteordnung dieses Landes bekennen. In BadenWürttemberg prüfen die Behörden anhand eines „Gesprächsleitfadens“, wie ein Einwanderer zur Glaubensfreiheit, zur gleichberechtigten Erziehung von Söhnen und Töchtern oder zur Homosexualität steht. Muslime finden den Fragebogen diskriminierend. Innensenator Ehrhart Körting hält auch nichts davon, denkt aber ebenfalls über das Einbürgerungsverfahren nach.

Herr Körting, müssen Einwanderungsbewerber das deutsche Wertesystem akzeptieren?

Das wird sogar in doppelter Hinsicht geprüft. Die Einbürgerungsbehörden prüfen, ob strafrechtliche Verurteilungen vorliegen oder Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, die einer Einbürgerung entgegenstehen.

Trotzdem: Es gibt Beispiele dafür, dass Migranten hier nach einem Wertesystem leben, das nicht zur Freiheit und zur Demokratie passt. Sollte man nicht Einwanderer aus bestimmten Kulturkreisen fragen, wie sie zu unserer Grundordnung stehen?

Wir tun das – unabhängig von dem Kulturkreis, aus dem der Einwanderer kommt. Wer sich einbürgern lassen will, hat ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzugeben. Wer hier Bürger wird, muss zu dem stehen, was die Bundesrepublik Deutschland ausmacht – die Demokratie, die Grundrechte. Das ist selbstverständlich. Wir haben allerdings in den Koalitionsverhandlungen darüber diskutiert, in welcher Form das stattfinden soll.

Woran denken Sie da?

Die Union hat die Frage gestellt, ob man die Einwanderer vereidigen soll. Da bin ich skeptisch, das hat so etwas Formelhaftes. Doch dass die Aufnahme in einen anderen Staat eine der wichtigsten Lebensentscheidungen ist, kann nahe legen, dass man das in einen feierlicheren Rahmen stellt, als das heute der Fall ist.

Welche Konsequenzen hat es denn, wenn jemand nicht so lebt, wie es unserer Grundordnung entspricht, dass er sich mal dazu bekannt hat?

Wir haben vor nicht allzu langer Zeit den Prediger einer Berliner Moschee, der sich einbürgern lassen wollte, wegen seiner Äußerungen nicht eingebürgert – unabhängig davon, ob sie strafrechtlich relevant waren. Er hat geklagt, vor dem Verwaltungsgericht verloren und später seine Berufung zurückgenommen. Das ist kein Einzelfall. Wenn wir sehen, dass die Leute etwas vertreten, das mit unserer Grundordnung nicht vereinbar ist, sind sie nicht einbürgerungsfähig.

Dann halten Sie den Gesprächsleitfaden Ihres baden-württembergischen Kollegen für überflüssig?

Das Anliegen des Kollegen Rech steht außer Zweifel: Er will sicherstellen, dass Einwanderer deutsche Staatsbürger auf der Basis unserer Grundwerte werden. Aber seine Instrumentarien sind ungeeignet. Es fängt damit an, dass sich der Gesprächsleitfaden faktisch nur auf muslimische Länder konzentriert. Außerdem stellt der Fragenkatalog die Einbürgerungswilligen unter Generalverdacht.

Der Fragebogen diskriminiert also den Einwanderungsbewerber?

Er diskriminiert die Muslime. Ich kann mir eher vorstellen, dass man mit denen, die eingebürgert werden wollen, ein Gespräch führt.

Um genauer zu erforschen, was jemand unter westlichen Werten versteht?

Nicht nur begrifflich versteht – ob er sie auch inhaltlich verstanden hat. Ich verlange von den Einbürgerungsbewerbern ausreichende Deutschkenntnisse. Genauso erwarte ich ein Grundwissen über unser Staatswesen.

Müsste man nicht auch für so ein Gespräch einen Leitfaden erstellen?

Ich weiß nicht, ob das nötig ist. Das Gesetz geht davon aus, das sich jemand zu diesem Staat bekennt. Er sollte wissen, was diesen Staat ausmacht. Er sollte etwa wissen, dass bei uns frei, geheim und gleich gewählt wird, dass die Bundesrepublik ein föderaler Staat ist…

… dass Frauen gleichberechtigt sind…

Er sollte etwas über unsere Grundwerte wissen.

Also halten auch Sie die Prozedur der Einbürgerung für verbesserungsfähig.

Ich kann mir durchaus vorstellen, das das bisherige Verfahren, bei dem man das Bekenntnis zu unserem Staat durch eine Unterschrift ablegt, dem ganzen Akt vielleicht nicht angemessen ist. Aber der baden-württembergische Gesprächsleitfaden ist dazu nicht geeignet. Gerade die Gefährlichsten kriege ich damit nicht, allenfalls die Einfältigen, die sagen: Bei uns zu Hause ist es üblich, dass man die Frauen schlägt. Dennoch, die Sache ist mit dem Fragebogen nicht erledigt, auch nicht damit, dass er zurückgezogen wird. Die Debatte darüber hat erst begonnen.

Die Fragen stellte Werner van Bebber

Ehrhart Körting (65) ist seit Juni 2001 Berliner Innensenator. Der Sozialdemokrat und Jurist war zuvor als Bildungsstadtrat, Verwaltungsrichter, Rechtsanwalt und Justizsenator tätig.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false