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Berlin: Eingemottete Parkscheinautomaten sollen wieder ticken

Steglitz. Noch sind die Parkscheinautomaten zwischen der S-Bahn, der Albrecht- und der Bergstraße außer Betrieb, doch das Bezirksamt ist bereit, die Geräte schnell zu aktivieren.

Steglitz. Noch sind die Parkscheinautomaten zwischen der S-Bahn, der Albrecht- und der Bergstraße außer Betrieb, doch das Bezirksamt ist bereit, die Geräte schnell zu aktivieren. Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren, das die Rechtmäßigkeit der Gebührenpflicht fürs Parken bestätigt hat, warte der Bezirk nur noch auf die Entscheidung der obersten Straßenverkehrsbehörde, sagte Bauamtsleiter Martin Müller-Ettler. Vor einem Jahr hatte das Verwaltungsgericht grundsätzliche Bedenken gegen die so genannten Parkraumbewirtschaftungszonen geltend gemacht und die Gebührenpflicht dieses Bereiches aufgehoben.

Das Bezirksamt hatte danach weder die Schilder noch die Automaten abgebaut. Die Schilder wurden nur durch aufgeklebte Streifen ungültig gemacht, und die Automaten wurden gesperrt. Beides lasse sich schnell aufheben, sagte Müller-Ettler. Das Bezirksamt und die Senatsverkehrsverwaltung sind zufrieden mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, der auch die Tendenz für eine Entscheidung in der Hauptsache zeige, falls das Klageverfahren fortgesetzt wird.

Geklagt hatte ein Ehepaar aus der angrenzenden Althoffstraße, das sich so gegen den Parkplatzsuchverkehr in ihrer – gebührenfreien - Straße wehrte. Das Paar hatte beantragt, auch die Althoffstraße in die Gebührenzone aufzunehmen oder die gesamte Bewirtschaftung aufzugeben.

Überraschend entschied das Verwaltungsgericht dann, dass für eine politisch gewollte Parkraumbewirtschaftung eine hinreichende Rechtsgrundlage fehle. Eine weiträumige Einschränkung des ruhenden Verkehrs sei nicht zulässig, wenn damit das Ziel verfolgt werde, Autofahrer zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr zu veranlassen. Ziel des Bezirks war es, die Parksituation rings um die Schloßstraße zu entspannen.

Das Oberverwaltungsgericht stellte jetzt fest, wegen der vom Parkplatzsuchverkehr ausgehenden Gefahrenlage in der Schloßstraße und ihren Nebenstraßen sei die Verkehrsbehörde berechtigt, in diesem Bereich das Parken flächenhaft zu ordnen. Dabei dürften auch Autofahrfer zur Nutzung von Bahnen und Bussen animiert werden. Die mit der Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen für die Anwohner der angrenzenden Gebiete verbundenen Belastungen – Verknappung der Parkplätze und erhöhte Lärmbelastung durch nach freien Plätzen suchenden Autofahrern – gingen nicht über das zumutbare Maß hinaus.

Das Bezirksamt werde jetzt prüfen, ob die Grenzen der gebührenpflichtigen Bereiche modifiziert werden, kündigte Müller-Ettler an.Klaus Kurpjuweit

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