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Georg Friedrich von Preußen, Familien-Oberhaupt der Hohenzollern

© Ottmar Winter PNN

Einigung mit Preußen-Prinz gescheitert: Gericht muss über Hohenzollern-Entschädigung entscheiden – und die NS-Verstrickungen

Am Ende war Brandenburgs Finanzministerin allein: Der Staat stoppt einen Vergleich mit den Hohenzollern über nach 1945 enteignete Immobilien.

Im Hohenzollern-Konflikt um tausende Kunstschätze und Entschädigungen ist Georg Friedrich Prinz von Preußen ist mit seinen Vorstößen für einen Vergleich gescheitert. Die öffentliche Hand lehnt Güteverhandlungen ab, wie aus einem dem Tagesspiegel vorliegenden Schreiben des brandenburgischen Finanzministeriums vom 3. Mai 2022 an das Verwaltungsgericht Potsdam hervorgeht.

Die Folge: Nun muss das Gericht im Verfahren um 1,4 Millionen Euro Entschädigung für 1945 von den Sowjets enteignete Hohenzollern-Immobilien ein Urteil sprechen – und damit auch über die NS-Verstrickungen des damaligen Kronprinzen.

Finanzministerin Katrin Lange (SPD), die selbst bis zuletzt für einen Vergleich war, hatte dafür zuletzt in einer Videokonferenz am 28. April mit der Kulturstaatsministerin des Bundes, Claudia Roth (Grüne), Berlins Senatoren Daniel Wesener (Finanzen, Grüne) und Klaus Lederer (Kultur, Linke) und Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) geworben – vergeblich.

„Im Ergebnis dieser Abstimmung ist festzustellen, dass alle Beteiligten der öffentlichen Hand – mit Ausnahme des Brandenburger Finanzministeriums – weitere Gespräche mit dem Haus Hohenzollern mit dem Ziel einer möglichen außergerichtlichen Gesamtlösung klar ablehnen“, heißt es in dem Schreiben. Eine Fortsetzung von Vergleichsverhandlungen sei damit ausgeschlossen. Es sei keine andere Lösung mehr erkennbar „als die schlussendliche Herbeiführung einer Entscheidung durch das Gericht“. Das Finanzministerium bittet das Verwaltungsgericht, „das nach wie vor ruhende Verfahren wiederaufzunehmen und eine gerichtliche Entscheidung in der Sache selbst herbeizuführen“.

Georg Friedrich Prinz von Preußen will eine wegen der NS-Verstrickungen seiner Vorfahren abgelehnte 1,4-Millionen-Euro-Entschädigung für 60 zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone enteignete Immobilien in der Mark einklagen.

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Eine solche Entschädigung ist nach dem Bundesgesetz von 1996 ausgeschlossen, wenn die damaligen Eigentümer der NS-Diktatur „erheblich Vorschub“ geleistet haben. Das ist die Rechtsposition des Landes, die sich auf Gutachten namhafter Historiker stützt.

Die Hohenzollern hatten eine weitere Aussetzung des Verfahrens beantragt, um einen Kompromiss auszuloten. 2019 waren jahrelange Geheimverhandlungen zwischen den Hohenzollern und der öffentlichen Hand nach Enthüllungen von Tagesspiegel und „Spiegel“ abgebrochen worden. 

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