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Beim Kentler-Experiment wurden Dutzende Kinder missbraucht. (Symbolbild)

© imago images/imagebroker

Exklusiv

Einigung nach monatelangen Verhandlungen: Missbrauchsopfer des Berliner Kentler-Experiments werden entschädigt

Beim Kentler-Experiment vermittelten Berliner Jugendämter Kinder an pädosexuelle Männer. Zwei der Opfer bekommen jetzt eine finanzielle Entschädigung.

Sechs Monate wurde verhandelt, jetzt gibt es eine Einigung: Zwei Opfer des so genannten Kentler-Experiments, die sexuell missbraucht wurden, haben sich mit dem Land Berlin auf eine finanzielle Entschädigung geeinigt.

Das bestätigte die Senatsbildungsverwaltung, welche die Verhandlungen führte, auf Anfrage. Nach Angaben eines Pressesprechers erhielten die Betroffenen, die sich öffentlich Sven und Marco nennen, „eine substanzielle finanzielle Leistung“.

Die Summe nannte er nicht. Nach Informationen des Tagesspiegels liegt sie jeweils etwas höher als der Betrag, den Kirchen ihren Missbrauchsopfern bezahlen. Das sind 50.000 Euro.

Gleichzeitig haben die Betroffenen ihre jeweilige Amtshaftungsklage gegen das Land Berlin beziehungsweise den Bezirk Tempelhof-Schöneberg zurückgezogen.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) erklärte auf Anfrage: „Ich bin erleichtert, dass es gelungen ist, trotz der komplexen rechtlichen Situation eine Einigung im gegenseitigen Einvernehmen zu erzielen. Das Land übernimmt eine moralische Verantwortung, die unabhängig von strafrechtlichen Verjährungsfristen ist.“ Sie hatte schon früher das Experiment als „ungeheuerlich, erschütternd und verachtenswert “ bezeichnet.

Kentler galt als revolutionärer Sexualpädagoge

Der Sozialwissenschaftler Helmut Kentler, in den 1960er und 1970er-Jahren als revolutionärer Sexualpädagoge gefeiert, war geistiger Vater des Projekts, bei dem Jugendämter Kinder aus schwierigen Verhältnissen an pädosexuelle Männer vermittelten. Pädosexuelle sind Menschen, die ihr sexuelles Interesse an Kindern ausleben – als pädophil gelten auch jene, die zwar Fantasien haben, diesen aber nicht nachgeben.

Die Männer waren als Pflegeväter direkt für die Kinder verantwortlich. Diese Männer, sagte Kentler, nähmen „die schwachsinnigen Kinder“ gerne auf, weil sie eben „in sie verliebt, verknallt und vernarrt sind“. Sie sorgten angeblich für emotionale Zuwendung. Dass die Männer sexuellen Kontakt mit den Kindern hatten, nahm Kentler in Kauf.

Das war das Experiment. Es dauerte jahrzehntelang, bis in die früheren 2000er Jahre. Die Senatsverwaltung für Jugend und Familie finanzierte mehrere Pflegestellen bei Pädosexuellen. Kentler starb 2008. Wie viele Opfer das Experiment forderte, ist nicht bekannt, weil die vollständigen Unterlagen dazu fehlen.

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Marco und Sven waren jeweils sechs Jahre alt, als sie zu dem vorbestraften, alleinerziehenden Fritz K. kamen. Dem vermittelten die Jugendämter Kreuzberg und Schöneberg zwischen 1973 und 2003 insgesamt neun Jungen. Er missbrauchte sie, teilweise jahrelang. Der Strafprozess gegen Fritz H. ist eingestellt, die Taten sind verjährt. H. starb 2015.

Uni Hildesheim: „Kindeswohlgefährdung von öffentlicher Verantwortung“

Die Uni Hildesheim hat zwei Gutachten zum Kentler-Experiment erstellt. Darin heißt es, dass es sich bei den empfohlenen Pflegestellen um „Kindeswohlgefährdung von öffentlicher Verantwortung“ gehandelt habe. Die Wissenschaftler erkannten „ein Netzwerk von Akteuren“, das geduldet worden sei. Zeitzeugen hätten bestätigt, dass das Projekt in der Senatsverwaltung bekannt gewesen und bei den Bezirksjugendämtern akzeptiert worden sei.

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Dafür wollten Sven und Marco angemessen entschädigt werden. Deshalb verklagten sie Land und Bezirk. Zugleich beantragte einer der Beiden Prozesskostenhilfe für sein Verfahren. Scheeres hatte sich zu Gesprächen über Entschädigungen bereit erklärt. Doch die verliefen erstmal erfolglos. Nach Tagesspiegel-Informationen hatten Sven und Marco aus Sicht des Landes völlig überzogene Forderungen, die Rede ist von je einer Summe weit im sechsstelligen Bereich.

Das Land lehnte eine Prozesskostenhilfe ab, weil die Aussicht auf einen juristischen Sieg des Opfers nahezu null sei. Die Taten seien verjährt. Im Hintergrund gab es aber wegen der Prozesskostenhilfe Streit zwischen Senatsbildungs- und Finanzverwaltung.

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Scheeres hätte gerne, im Juristendeutsch, „auf die Einrede der Verjährung verzichtet“ und damit dem Betroffenen den Weg vors Gericht finanziell erleichtert. Sie wies in einem Brief an Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) „auf die besondere Fallkonstellation“ hin. Aber die Finanzverwaltung lehnte einen Verzicht ab. Der Betroffene legte Beschwerde vor dem Kammergericht ein, doch das gab dem Land Recht, es regte aber gleichzeitig eine außergerichtliche Einigung bei der Entschädigung an. Die hat es nun gegeben.

Ein drittes Opfer des Experiments hat sich bei der Universität Hildesheim gemeldet. Der Mann gab an, dass er inzwischen in relativ stabilen Verhältnissen lebe und mit dem Experiment abgeschlossen habe. Die Senats-Bildungsverwaltung möchte die Uni Hildesheim mit einem dritten Gutachten beauftragen. Die Wissenschaftler sollen aufgrund einiger Hinweise untersuchen, ob es bei dem Experiment auch noch „pädosexuelle Netzwerke außerhalb von Berlin“ gegeben habe.

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