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Berlin: Einkaufen rund um die Uhr – und eine Hauptstadtklausel Wie Berlin von der beschlossenen Föderalismusreform profitiert:

Beamtenbesoldung und Demorecht kann der Senat künftig selbst regeln

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Rolle Berlins als Hauptstadt und die Verpflichtung des Bundes, die „Repräsentation des Gesamtstaates“ in Berlin zu übernehmen, werden nun doch im Grundgesetz verankert. Ein Jahr nach dem Scheitern der Föderalismusreform einigten sich CDU und SPD auf diese Formel, die auf eine Initiative des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) vom Januar 2004 zurückgeht. „Der Bund bekennt sich damit ausdrücklich zu seiner Hauptstadt, auch wenn sich daraus nicht automatisch finanzielle Ansprüche ableiten lassen“, sagte Wowereit gestern dem Tagesspiegel.

In den laufenden Koalitionsverhandlungen habe es keine Widerstände mehr gegen die Hauptstadtklausel gegeben, sagte der Regierende. Sobald die neue Bundesregierung im Amt sei, wolle er „die Gelegenheit nutzen, um mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel darüber zu sprechen“. Denn mit der Grundgesetzänderung kommt der Bund in die Pflicht, seine politische und finanzielle Verantwortung für die Hauptstadt Berlin in einem Gesetz detailliert zu regeln.

Die Reform der bundesstaatlichen Ordnung, auf die sich die künftigen Regierungspartner CDU und SPD jetzt verständigt haben, hat für Berlin aber noch viele andere Auswirkungen. „Wir können zum Beispiel den Ladenschluss weitgehend liberalisieren und das Beamtenrecht selbstständig ändern“, sagte Wowereit. Für das Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern sei es „nicht schlecht“, dass die Zuständigkeiten für wesentliche Bereiche, vom Hochschulbau bis zur Terrorismusbekämpfung, klar geregelt würden. „Das ist ein Durchbruch.“ Auch der Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann, der als Vertreter Berlins gemeinsam mit Wowereit in der ehemaligen Föderalismuskommission saß, findet es „im Grundsatz gut, dass die Reform doch noch zustande kommt“. Es sei allerdings „grottenfalsch“, die Ausgestaltung des Strafvollzugs den Ländern zu überlassen. Andererseits könne Berlin bald ohne Rücksicht auf störende Verordnungen und Gesetze des Bundes die Verwaltungsabläufe effektiver gestalten. „Da sollten wir uns richtig ins Zeug legen.“

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