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Berlin: Einsatz gegen Verwahrlosung

Kindesmisshandlungen fallen oft zu spät auf. Helfen mehr Hausbesuche vom Amt? Pro & Contra

Immer wieder gibt es das: Ein Kind muss aus seiner Familie geholt werden, weil es vernachlässigt oder gar misshandelt wurde. Wie bei der kleinen Michelle in dieser Woche. Und stets stellt sich die Frage, ob man nicht früher hätte eingreifen können.

Noch vor gut zehn Jahren war es beinahe flächendeckend in Berlin üblich, dass Mitarbeiter des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes die Eltern von Neugeborenen zu Hause besuchten, um sich einen Eindruck zu verschaffen und zu helfen. Das ist heute kaum noch möglich. Vor allem in Problem-Kiezen wie Kreuzberg, Wedding oder Neukölln kämen die Gesundheitsdienste nicht mehr hinterher, sagt Dietrich Delekat, Kinderarzt bei der Senatsgesundheitsverwaltung. Zum einen, weil Stellen gestrichen wurden, doch zum anderen vertrat man Ende der achtziger Jahre auch die Auffassung, dass Ämter weniger kontrollieren sollten.

Dabei könnten die Mitarbeiter der Gesundheitsdienste frühzeitig Risikofaktoren erkennen, wie Ulrike Herpich-Behrens, Leiterin des Landesjugendamtes sagt: „Die waren wie Seismographen in den Familien.“ Auch Sabine Walther, Geschäftsführerin beim Kinderschutzbund, hält Hausbesuche der Gesundheitsdienste für geeignet, Missstände früh zu entdecken. „Wir brauchen einen gut ausgestatteten Kinder- und Jugenddienst“, sagt sie. Diese Auffassung teilt Elke Jünger-Roman vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Denn anders als niedergelassene Ärzte dürften dessen Mitarbeiter die Familien ohne Aufforderung aufsuchen. Wichtig sei, dass nicht nur die Sozialarbeiter des Jugendamtes eingebunden werden: „Um den Gesundheitszustand eines Kindes richtig beurteilen zu können, braucht man auch das ärztliche Fachwissen.“

Für Kinder werden zwar regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen empfohlen, aber Pflicht sind sie nicht. Erst zur Einschulung muss ein Kind zum ersten Mal einem Arzt beim Gesundheitsamt vorgestellt werden. „Eigentlich zu spät“, sagt Ulrike Herpich-Behrens. Aber man könne Eltern nicht zwingen, ihre Kinder schon vorher amtlich untersuchen zu lassen. Nach Angaben von Kinderarzt Delekat gab es vor Jahren einmal den Versuch, die Pflichtuntersuchung zwei Jahre vorzuziehen, um Fehlentwicklungen eher zu entdecken. Damit hätte man aber in das Grundrecht der Eltern eingegriffen, die frei über die medizinische Betreuung ihrer Kinder entscheiden dürfen. Ausnahme ist die Schuleingangsuntersuchung.

Bis zum sechsten Lebensjahr werden neun Vorsorgetermine für Kinder empfohlen. Während die Neugeborenen fast durchgängig untersucht werden, nehmen die Amtsarztbesuche nach dem ersten Geburtstag rapide ab. Den letzten Termin nehmen nur noch rund 60 Prozent der Eltern für ihre Kinder wahr, sagt Delekat. Er hält die Vorsorgeuntersuchungen nicht für geeignet, um Missstände rechtzeitig aufzudecken. „Dazu ist das Zeitraster zu grob.“

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