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Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund geregelt, so das Innenministerium.

© Thilo Rückeis

Einschätzung des Bundesinnenministeriums: Mietendeckel verstößt gegen Grundgesetz

Ganz so einfach wird es wohl doch nicht für den Senat: Nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums ist der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig.

Mieter fanden die Idee verlockend, Investoren abschreckend. Nun hat das Bundesinnenministerium eine Einschätzung abgegeben: Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt gegen das Grundgesetz.

Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“ Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Innenministerium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am Samstag veröffentlichte. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden.

Weiter heißt es demnach aus Horst Seehofers (CSU) Ministerium: Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“. Die „Gesetzgebungskompetenz der Länder“ sei daher „gesperrt“. Die „Berliner Morgenpost“ hatte zuerst darüber berichtet.

Die Juristen im Bundesinnenministerium halten aber auch einzelne Punkte des geplanten Berliner Mietendeckel-Gesetzes für problematisch. Der Gesetzentwurf greife in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein, heißt es in der Mail, die bereits am 31. Oktober verschickt wurde. Vom geplanten Mietenstopp würden zudem alle Vermieter ohne Unterschied erfasst. Auch würden steigende Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt.

Die rot-rot-grüne Berliner Koalition will bis Anfang kommenden Jahres ein bundesweit bisher einmaliges Mietendeckel-Gesetz beschließen. Geplant ist, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festzulegen. In bestimmten Fällen sollen auch Mietsenkungen möglich sein.

Legitim - und nicht ungewöhnlich - ist es [...], ein Gesetz zu beschließen, bei dem zwar die Möglichkeit einer Verfassungswidrigkeit besteht, aber man dennoch aus sachlichen Gründen, die ja formuliert worden sind, darauf hofft, dass der eigene Rechtsstandpunkt bestätigt wird.

schreibt NutzerIn fuehrerscheinnichtnutzer

Wegner: „verfassungswidriges Gesetz mit Ansage"

Schon der Wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses war zu dem Schluss gekommen, dass das rückwirkende Einfrieren der Mieten auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 aus rechtsstaatlichen Gründen bedenklich sei.

Wegner kritisierte jetzt: „Rot-Rot-Grün produziert ein verfassungswidriges Gesetz mit Ansage.“ Wenn erst später ein Gericht den Mietendeckel kippen würde, drohe „Chaos“. Auf die Mieter kämen hohe Nachzahlungen zu. Berlin wäre über Jahre ohne einen rechtssicheren Mietspiegel. Schon jetzt richte das geplante Gesetz Schaden an, weil Mieten erhöht und Sanierungen zurückgestellt würden. (dpa)

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