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Ekellokale öffentlich angrangern?: PRO & Contra

PROVerbraucherschutz in Deutschland wird stets heiß diskutiert. Immer wenn eine neue Regelung eingeführt wird, die den Bürgern bei der Orientierung helfen soll, finden sich garantiert interessengeleitete Kritiker, die detailliert ausführen, warum dies gerade in diesem Fall nicht gehen kann.

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PRO

Verbraucherschutz in Deutschland wird stets heiß diskutiert. Immer wenn eine neue Regelung eingeführt wird, die den Bürgern bei der Orientierung helfen soll, finden sich garantiert interessengeleitete Kritiker, die detailliert ausführen, warum dies gerade in diesem Fall nicht gehen kann. Die Argumente sind meist fadenscheinig, wie auch jetzt. Warum, bitte, soll es nicht möglich sein, Gastwirte öffentlich zu nennen, die nachweislich gegen Hygienebestimmungen verstoßen haben und ihre Gäste damit gesundheitlichen Risiken aussetzen?

Mit einem Pranger hat das nichts zu tun; die Veröffentlichung dient eindeutig der Information der Verbraucher. Denn der soll schon wissen, wie es in mancher Küche aussieht. Er kann dann ja immer noch selbst entscheiden, wie wichtig die Information ist. Was für einen Sinn haben sonst Kontrollen, wenn keiner ihre Ergebnisse erfährt?

Es ist schon gut und genau richtig, dass ein Bezirk wie Pankow, in dessen Szenestadtteil Prenzlauer Berg es viele gastronomische Einrichtungen gibt, die Vorreiterrolle übernimmt. Jetzt wird es Zeit, dass die anderen Bezirke ebenfalls handeln, und zwar einheitlich. Wenn aber erst einmal – wie nun geplant – eine bezirksübergreifende Arbeitsgruppe gebildet wird, die das Pankower Modellprojekt prüfend begleitet, dann wird Berlin noch lange darauf warten können. Leider. (Sigrid Kneist)

Contra

Wer Gäste davor schützen will, dass das Essen aus einer ekligen Küche kommt, braucht ein gut funktionierendes, lückenloses Netz amtlicher Hygienekontrolleure. Und die Möglichkeit, von Abmahnung über Geldbuße bis zum Entzug der Gewerbeerlaubnis wirksam einzugreifen. Solche regelmäßigen, professionellen Prüfungen sind ein guter Verbraucherschutz. Jedenfalls besser, als mit großem Lärm hunderte Wirte übers Internet an den Pranger zu stellen, was einem wirtschaftlichen Todesurteil gleichkommt.

Notfalls reicht offenbar eine schmutzige Ecke auf dem Küchenboden, um auf die Liste zu kommen. Die hat ein klares Signal: Liebe Leute, geht da nicht mehr hin! So etwas ist unter rechtsstaatlichen Verhältnissen nur zu verantworten, wenn der Betroffene die Möglichkeit hätte, sich schnell zu rehabilitieren oder gegen ein Prüfergebnis öffentlich Widerspruch anzumelden.

Angesichts der personellen Engpässe und Missstände in den Bezirksämtern glaubt aber wohl keiner, dass amtliche Hygieneprüfer künftig flächendeckend und in vierwöchigem Abstand die Gastronomie kontrollieren. Nur dann wäre Chancengleichheit und Rechtssicherheit einigermaßen gewahrt. So aber ist es eine populistische Kampagne, ein Missbrauch des Internets gegen eine wichtige Wirtschaftsbranche der Stadt. Man kann den Hotel- und Gaststättenverband nur ermuntern, notfalls vor Gericht zu ziehen. (Ulrich Zawatka-Gerlach)

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