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"El Presidente": Befangenheitsanträge abgelehnt

Das Verfahren um Drogenhandel gegen den so genannten Präsidenten ist am Montag vor dem Berliner Landgericht mit der Vernehmung des Kronzeugen fortgesetzt worden.

Berlin - Nach Angaben eines Justizsprechers hatte zuvor eine andere Strafkammer - außerhalb der Hauptverhandlung - die Befangenheitsanträge gegen die Richter der 35. Kammer als unbegründet abgelehnt.

Eine erneute Haftbeschwerde liegt derzeit dem Berliner Kammergericht zur Entscheidung vor, wie die Justizpressestelle bestätigte. Im Falle einer wiederholten Ablehnung einer Haftentlassung kündigten die Anwälte an, noch einmal das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Streit über Haftdauer

Die Besorgnis der Befangenheit war von den Anwälten der Angeklagten damit begründet worden, dass die Richter "in willkürlicher Weise über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweggehen" und den Beschluss missachten, weil sie "den Erwartungen der Öffentlichkeit entsprechen wollen". Nach Absicht der Verteidigung hatten die obersten Richter die überlange Haftdauer als "verfassungswidrig" angesehen.

Dagegen argumentierte die 35. Strafkammer, die eine Haftfortdauer mit der bestehenden Fluchtgefahr begründete, dass die Bundesrichter lediglich die Haftgründe durch das Kammergericht Berlin unzureichend beantwortet sahen.

In dem Großverfahren um Drogenhandel müssen sich neben dem selbst ernannten "El Presidente" weitere acht Angeklagte verantworten. Der Drogenprozess war im ersten Anlauf nach dreimonatiger Verhandlung wegen der Befangenheit zweier Richter geplatzt und hatte im September neu begonnen. Der Prozess wird Mittwoch fortgesetzt. (tso/ddp)

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