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Berlin: Elektriker bekommt sechs Monate auf Bewährung

"Wenn er wie vorgeschrieben geprüft hätte, wäre ihm der Fehler aufgefallen", sagte die Richterin. "Er hat schlicht und einfach vergessen zu prüfen.

"Wenn er wie vorgeschrieben geprüft hätte, wäre ihm der Fehler aufgefallen", sagte die Richterin. "Er hat schlicht und einfach vergessen zu prüfen." Nach zweitägigem Prozess um den Stromschlag, der aus Tim ein behindertes Kind machte, wurde Elektriker Jürgen N. gestern vom Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Über Routine sprach die Richterin im Urteil. Über Handlungen, die zwar Pflicht sind, aber durch ihre Alltäglichkeit "nicht mehr so bewusst vorgenommen werden". Im Falle von Jürgen N. seien die Folgen so schwer, dass man es sich schlimmer kaum vorstellen könne. Nach Arbeiten in der Reinickendorfer Wohnung habe er nicht bemerkt, dass Steckdosen fehlerhaft mit Strom versorgt wurden, weil er die Prüfung unterließ.

Als Tim am 6. Juli 2000 fröhlich durch das Wohnzimmer krabbelte, kam es zum Unglück. Der knapp einjährige Junge umfaßte mit dem einen Händchen den Lampenständer aus Metall, der aufgrund des Fehlers unter Strom stand, mit dem anderen ein Heizungsrohr. Plötzlich sei Tim reglos liegen geblieben, hatte sein Vater im Prozess ausgesagt. Der Junge atmete nicht mehr. Die Mutter, von Beruf Krankenschwester, konnte den Sohn ins Leben zurückholen. Die Ärzte stellten fest, dass Tims Herz durch einen Stromschlag ausgesetzt hatte, das Gehirn durch mangelnde Versorgung mit Sauerstoff stark geschädigt wurde. Seitdem kann Tim nicht mehr krabbeln, nicht greifen, nicht allein essen. Seine Eltern betreuen ihn rund um die Uhr.

Gebeugt saß Jürgen N. zu Beginn des Prozesses auf der Anklagebank. Er, selbst Familienvater, beschrieb sich als "verantwortungsvoll und umsichtig". Er sei seit 30 Jahren im Beruf und habe sich nie etwas zu Schulden kommen lassen, sagte er und beteuerte, dass er für den schrecklichen Unfall keine Erklärung habe. Mehrere Gutachter waren zu dem Schluss gekommen, dass der Elektriker bei einer abschließenden Prüfung bemerkt hätte, dass eine Leitung fehlerhaft war. Bei insgesamt vier Doppelsteckdosen standen die Schutzleiter unter Spannung, weil bereits vor Jahrzehnten die Polung in einer Verteilerdose vertauscht worden war.

Tims Eltern saßen bei der Urteilsverkündung im Gerichtssaal, der Angeklagte nicht. Er hatte sich für den zweiten Verhandlungstag entschuldigen lassen. Weil ihn das Verfahren so mitgenommen habe, erklärte die Richterin. "Wir sind nur froh, dass es nicht zu einem Freispruch gekommen ist", sagte der Vater des Jungen. Nun geht es für die Familie um Schmerzensgeld und Schadensersatz. Darüber müssen Zivilrichter entscheiden.

Kerstin Gehrke

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