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Berlin: Elektromagnetischen Strahlungen: Spandau verklagt die Bahn

Am Montag wird die Rechtsanwaltskanzlei Loh, von Hülsen und Michael im Namen des Bezirksamtes vor dem Landgericht Klage gegen die Deutsche Bahn AG erheben. In dem bundesweit beachteten Musterprozess soll der Verkehrsträger erstmals für Computerstörungen zur Kasse gebeten werden, deren Ursache in den elektromagnetischen Strahlungen des Betriebsstroms der Fernbahnstrecken vermutet wird.

Am Montag wird die Rechtsanwaltskanzlei Loh, von Hülsen und Michael im Namen des Bezirksamtes vor dem Landgericht Klage gegen die Deutsche Bahn AG erheben. In dem bundesweit beachteten Musterprozess soll der Verkehrsträger erstmals für Computerstörungen zur Kasse gebeten werden, deren Ursache in den elektromagnetischen Strahlungen des Betriebsstroms der Fernbahnstrecken vermutet wird. Ein solches Verfahren hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Sollte Spandau mit seiner Klage Erfolg haben, drohen der Bahn von Flensburg bis Garmisch Schadensersatzforderungen in nicht abschätzbarer Millionenhöhe.

Auf dem Schreibtisch von Rechtsamtsleiter Jürgen Knebel im Rathaus an der Carl-Schurz-Straße stapeln sich deshalb bereits Anfragen aus der ganzen Bundesrepublik. Privatleute, vor allem aber Firmen, deren Verwaltungsgebäude neben Bahnstrecken liegen, wollen über den Fortgang des Verfahrens informiert werden und stehen wegen möglicher Folgeklagen Gewehr bei Fuß. In Gegenden wie dem Ruhrgebiet durchschneiden die Gleise riesige Bürokomplexe, sagt der Jurist.

Wie berichtet, hatten nach der Inbetriebnahme der Fernbahntrasse neben dem Rathaus die Computerbildschirme in den Amtsstuben des den Gleisen nahe liegenden Gebäudeteils plötzlich zu flimmern begonnen. Um die Bestimmungen des Arbeitsschutzes für die Mitarbeiter zu erfüllen und den Dienstbetrieb fortsetzen zu können, musste der Bezirk zum Austausch der betroffenen Geräte 265 störunanfällige, entsprechend teure Flachbildschirme beschaffen. Weil nach einem TÜV-Gutachten über 90 Prozent der Störungen durch die bei jeder Zugfahrt entstehenden elektromagnetischen Felder verursacht werden, fordert Spandau von der Bahn bisher vergeblich die Übernahme der Kosten in Höhe von 638 000 Mark.

Mit einem - der konzerneigenen DB Consult - erstellten Gegengutachten wies die Bahn die Verantwortung zurück. Danach wurden die Störungen durch unzulängliche Elektroanlagen im Rathaus selbst ausgelöst. Eine These, der von den TÜV-Experten vehement widersprochen wird. Deshalb will der Bezirk seine Forderung jetzt einklagen. Mit der Wahrnehmung der Spandauer Interessen wurde eine Anwaltskanzlei beauftragt, die sowohl auf Schadensersatz- als auch auf Umweltrecht spezialisiert ist.

Das Landgericht wird jetzt zunächst entscheiden müssen, ob es - da sich die Gutachten der beiden Kontrahenten widersprechen - per Beweisbeschluss einen weiteren Sachverständigen um eine Expertise bittet. Binnen etwa zwei Monaten rechnet Jürgen Knebel mit einem ersten, mündlichen Verhandlungstermin. Sollte das Gericht dem Bezirk Recht geben wird damit gerechnet, dass die Bahn wegen der Tragweite der Entscheidung durch alle Instanzen gehen wird. Eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes würde dann erst in einigen Jahren vorliegen.

Rainer W. During

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