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Ende der Sicherheitsverwahrung: Kontrolle nach dem Knast

Nach der Sicherungsverwahrung warten auf die Freigelassenen Meldepflicht, Psychiater und Alkoholverbot. So sollen Rückfälle vermieden werden.

Bei Bevölkerung, Polizei und Justiz herrscht Unsicherheit: Am Montag wurde der erste Sicherungsverwahrte aus einem Berliner Gefängnis freigelassen, ein Psychiater bescheinigte ihm ein „Rückfallrisiko“. Zehn weitere könnten in diesem Jahr noch folgen. Polizei und Justiz steht ein Kraftakt bevor: Sie müssen verhindern, dass die Entlassenen rückfällig werden.

„Absolute Sicherheit gibt es nicht“, sagte der Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz, Michael Kanert, doch man ziehe einen Sicherheitszaun aus Auflagen um die Freigelassenen. Ein allgemeines Vorgehen gibt es dabei nicht. Justiz, Polizei, Bewährungshelfer und Psychologen schnüren für jeden ein individuelles Paket nach verschiedenen Kriterien. So darf ein Sexualstraftäter nicht in die Nähe von Kindergärten, Schulen und Sportplätzen kommen. Wer unter Alkoholeinfluss Verbrechen beging, darf keinen Alkohol mehr trinken. Eine psychiatrische Behandlung und Meldepflichten sind stets Teil des Pakets. Jeder Entlassene bekommt zwei Bewährungshelfer. Wer gegen die Auflagen verstößt, muss damit rechnen, wieder in Sicherungsverwahrung zu kommen. Wo die Freigelassenen untergebracht werden, hängt vom Einzelfall ab. Denkbar sei auch, dass die Familie sie wieder aufnehme.

Auch die Polizei behält die Entlassenen im Auge. Dazu wurde im vergangenen Jahr in der Abteilung 1 des Landeskriminalamts (LKA) eigens eine Dienststelle eingerichtet. Dort wird koordiniert, wie und ob die Polizei die Straftäter überwacht. In welchem Ausmaß dies geschieht und wie viele Beamte hierfür abgestellt werden, wollte die Polizei aus taktischen Gründen nicht mitteilen. „Die Polizei prüft die Gefährdungslage in jedem Einzelfall und bereitet individuell angepasste Maßnahmen vor“, sagte ein Sprecher. Diese reichen vermutlich vom simplen Ansprechen der Entlassenen bis hin zu deren Observierung – und die kann teuer werden: Um eine Person rund um die Uhr zu beobachten, sind laut dem Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Klaus Eisenreich, 30 Personen nötig, die dann anderswo fehlten. Pro Stunde koste jeder der Beamten 30 Euro.

Die Sicherungsverwahrten profitieren vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Der entschied im Dezember 2009, dass die gängige Praxis nicht rechtmäßig sei, eine Sicherungsverwahrung bei Personen, die vor 1998 verurteilt wurden, unbegrenzt zu verlängern. Bis 1998 konnten maximal zehn Jahre der „Haft nach der Haft“ verhängt werden, danach hob der Gesetzgeber die Obergrenze auf.

Der am Montag freigelassene 53-jährige Rainer P., 1994 wegen Totschlags verurteilt, wurde bereits in einer betreuten Einrichtung untergebracht und wird dem Vernehmen nach bis auf Weiteres überwacht. Auch der 70-jährige Dreifachmörder Jürgen B. soll entlassen werden, doch ein Heim wollte ihn nicht, ein anderes hat gerade keinen Platz frei. Nun muss er noch ein paar Tage auf die Freilassung warten. Zehn weitere Männer könnten in diesem Jahr folgen. Bei sieben entscheiden die Berliner Gerichte noch, ob sie auf freien Fuß kommen. Drei weitere, bei denen die Zehn-Jahres-Frist in diesem Jahr ausläuft, müssen erst noch einen Antrag auf Entlassung stellen, sagte Justizsprecher Kanert. Bis 2018 seien elf weitere Straftäter betroffen. Insgesamt sitzen in Berlin 42 Personen in Sicherungsverwahrung.

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