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Die Sicherungsverwahrung der JVA Tegel befindet sich links auf diesem Bild.

© Hannibal/dpa

„Endstation seines Lebens“: Keith M. ist vermutlich der jüngste Gefangene in Sicherungsverwahrung

Keith M., der als 16-Jähriger ein Kind tötete, sitzt 15 Jahre nach der Tat jetzt mit 31 Jahren in Sicherungsverwahrung. Seine Prognose ist „ungünstig“.

Der Kindermörder von Zehlendorf sitzt jetzt in Sicherungsverwahrung. Keith M. bezog Ende Juli in der JVA Tegel die Station 2 des Hauses, in dem die „Haft nach der Haft“ für besonders gefährliche Männer vollstreckt wird. Die Justiz bestätigte dem Tagesspiegel Angaben von Mitgefangenen.

M. hatte am 27. August 2005 am Lupsteiner Weg in Berlin-Zehlendorf den siebenjährigen Nachbarsjungen Christian mit den Fäusten, einem Ast und Tritten zu Tode gequält. Der Vater des Kindes fand die Leiche in einem Gebüsch am Rande einer verwilderten Baumschule. Schnell fiel der Verdacht auf Keith M., damals 16 Jahre alt, der in der Siedlung direkt nebenan wohnte. Täter und Opfer kannten sich gut. Im Prozess soll er erklärt haben, dass er schon immer jemanden umbringen wollte. Er erhielt die damals mögliche Höchststrafe, zehn Jahre.

Nun, 15 Jahre später, ist M. mit 31 Jahren der jüngste Sicherungsverwahrte Berlins und wohl auch Deutschlands. Statistiken über das Alter gibt es nicht. „Er hat die Endstation seines Lebens erreicht“, hieß es in Justizkreisen.

M. gilt weiterhin als gefährlich, seine Prognose ist „ungünstig“. Dies bedeutet: M. wird bis auf weiteres in der JVA Tegel sein, möglicherweise sein gesamtes Leben. Der älteste Sicherungsverwahrte ist Heinz-Willy B., der vor zwei Wochen 87 Jahre alt wurde.

Zum Zeitpunkt des Mordes war M. schon lange als Intensivtäter bekannt, erstmals war er als Elfjähriger durch Straftaten aufgefallen. Mit 14 Jahren bedrängte er eine Mitschülerin. Dann trat und bedrohte er einen Schuldirektor, attackierte nach einem Diebstahl drei Verkäuferinnen, schlug einen Gymnasiasten zusammen. Er bekam ein halbes Jahr Haft auf Bewährung. In der Bewährungszeit prügelte er einen Bundeswehrsoldaten ins Krankenhaus. Ein Richter schickte ihn auch nach dieser Tat wieder nach Hause, gegen Meldeauflagen.

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Dann geschah der Mord, „aus Frust“, wie Keith M. den Ermittlern erklärte. Das Kind soll ihn „Arschloch“ genannt haben. Der Sohn eines schwarzen GIs war bei seinen Großeltern aufgewachsen, seine Eltern hat er nie kennengelernt. Der Großvater prügelte angeblich, die Kindheit war unglücklich. All dies wurde nach seiner Festnahme bekannt. In der Siedlung war er als Schläger bekannt.

M. griff mehrmals Mitgefangene an

Die damalige Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) geriet in Bedrängnis, als die kriminelle Karriere des Jugendlichen bekannt wurde und dieser trotz brutaler Taten auf freiem Fuß war. Später kündigte Schubert eine engere Zusammenarbeit mit den Jugendämtern an, eine Kommission aus Justiz, Jugendämtern und Jugendrichter nahm sich des Falles an. „Früher hinsehen“, lautete ein Fazit dieser Kommission.

Seit dem Mord sind 15 Jahre vergangen: 15 Jahre Haft. Durch eine Vielzahl von brutalen Attacken auf Mitgefangene und Justizbeamte kassierte M. einen „Nachschlag“, wie es im Knastjargon heißt, nach dem anderen. Beim zweiten Nachschlag hatte der Staatsanwalt im Prozess gesagt: „Beim nächsten Ding werden wir einen Sachverständigen beauftragen und prüfen lassen, ob Sie für die Allgemeinheit gefährlich sind.“

Schuld seien immer die anderen

Keith M. zog aus dieser Warnung keine Konsequenzen. Immer aus nichtigem Anlass trat oder schlug er zu, teilweise mit ungeheurer Brutalität und Wucht. 2015 traf es zum Beispiel Stefan J., den Mörder der 12-jährigen Ulrike in Brandenburg. „Immer sind die anderen Schuld“, beschrieb ein Justizangestellter in Tegel das Weltbild des Keith M.

Schon nach wenigen Jahren hinter Gittern hatte der damalige Leiter der Jugendstrafanstalt prophezeit: „Der fängt sich irgendwann die SV.“ Er sollte recht behalten: Im Herbst 2018 setzte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die nachträgliche Sicherungsverwahrung (SV) durch. Ein juristischer Paukenschlag, erstmals wurde diese Maßnahme gegen einen nach Jugendstrafrecht Verurteilten verhängt.

M. gilt immernoch als "hochgefährlich"

Keith M. habe seine Tat nur „mangelhaft“ aufgearbeitet, begründete das Gericht. Es sei keine „wesentliche Besserung“ bei der Bearbeitung seiner Defizite zu sehen. Und: Er sei weiterhin „hochgefährlich“. Eine Woche darauf erging das siebte Urteil wegen Straftaten in der Haft gegen M. – zwei Jahre und 3 Monate wegen Attacken auf zwei Mitgefangene. Auch dieses Urteil saß er bis auf den letzten Tag ab.

Am Donnerstagvormittag spielt Keith M. mit einem anderen SVer Basketball auf dem Sportplatz von Haus 7, dem 2014 eröffneten Neubau für die Sicherungsverwahrten. Bekanntlich haben diese Gefangenen einige Privilegien, zum Beispiel große Zellen von 20 Quadratmetern und mehr Freizeit.

Ein Justizangestellter beschreibt ihn als sehr durchtrainiert, er mache auf dem Sportplatz Klimmzüge in Serie und auch Gymnastik. Ein Mitgefangener sagt: „Eine tickende Zeitbombe.“ Angst habe aber niemand, hieß es bei Mitgefangenen. Aber auch in Tegel hatte sich wie ein Lauffeuer verbreitet, dass Anfang Juni in der geschlossenen Psychiatrie in Reinickendorf der 66 Jahre alte Sexualtäter Klaus W. von einem 28-Jährigen totgeschlagen wurde.

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