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Der Kurzzeit-Senator Michael Braun.

© dapd

Entlassungsgesuch des Justizsenators: Juristen: Braun hat kein Recht auf Übergangsgeld

Der Verwaltungsrichter Percy MacLean bekommt Unterstützung von FU-Professor Christian Pestalozza: auch er hält die Zahlungen an den Kurzzeit-Senator für unzulässig. Die Innenverwaltung weist die Kritik empört zurück.

Das umstrittene Übergangsgeld für den vorübergehenden Justizsenator Michael Braun (CDU) ist nach Einschätzung zweier namhafter Verwaltungsjuristen rechtlich nicht zulässig. In einem Beitrag für den Tagesspiegel kommt Percy MacLean, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, zu dem Schluss, Brauns Entlassungsgesuch beim Regierenden Bürgermeister sei faktisch ein Rücktritt gewesen – ein wichtiger Unterschied, vor allem für den Steuerzahler. Denn das Senatorengesetz sieht Übergangsgeld nur bei einer Entlassung vor, nicht bei einem Rücktritt.

Braun stehen nach seiner elftägigen Amtszeit in den kommenden sechs Monaten bis zu 50.000 Euro zu, abzüglich anderer Einkünfte. Während Braun die Senatorenbezüge (Grundgehalt rund 11.000 Euro) für den ersten Monat komplett behalten darf, werden ab dem zweiten Monat alle privaten Erwerbseinkünfte angerechnet, wenn Braun zurück in seinen alten Beruf als Anwalt und Notar kehrt. In welchem Umfang auch Brauns Diäten als Mitglied des Abgeordnetenhauses, von denen ihm während der Übergangszeit die Hälfte zusteht, angerechnet werden, war am Dienstag beim Landesverwaltungsamt nicht zu klären.

Nach der Affäre um Beurkundungen von überteuerten Immobilien hatte Braun den Senatschef um seine Entlassung gebeten, und Klaus Wowereit kam dieser Bitte nach – für MacLean ein Etikettenschwindel. Entscheidend sei allein sei die Initiative für den Rückzug. „Geht sie vom Senator aus, endet das Amt durch Rücktritt; geht sie vom Regierenden Bürgermeister aus, endet es durch Entlassung.“ MacLean fordert, dass der Senat Braun kein Übergangsgeld zahlen soll. Innensenator Frank Henkel (CDU) solle „schon um der Gefahr der Untreue vorzubeugen, die Auszahlung strikt verweigern und es notfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen“.

Ähnlich sieht das der Staats- und Verwaltungsrechtler, FU-Professor Christian Pestalozza. „Die Bitte um Entlassung ist dasselbe wie ein Rücktritt. Wäre ich Regierender Bürgermeister, würde ich Herrn Braun das Geld nicht auszahlen.“ Für Außenstehende wäre es nach seiner Ansicht aber schwierig, gegen Zahlungen rechtlich vorzugehen, wenn Senat und Ex-Senator sich einig sind.

In der Verwaltung von Innensenator Henkel weist man die Kritik empört zurück. „Mich irritiert schon, dass ein Richter einen Senator über die Medien zu einem möglichen Rechtsbruch auffordert“, sagte Staatssekretär Bernd Krömer auf Anfrage. „Es zeugt auch von einer ungewöhnlichen Rechtsauffassung, wenn man eine Entlassung nachträglich in einen Rücktritt uminterpretiert.“

Zwar könne man über eine Änderung des Senatorengesetzes diskutieren, zum Beispiel über eine Mindestamtszeit. „Das, was jetzt geschieht, ist jedoch außerordentlich unseriös.“ Aus Wowereits Senatskanzlei hieß es: „Der Regierende Bürgermeister hat in der Angelegenheit nach den von der Verfassung vorgegebenen Regeln entschieden.“ Ex-Senator Braun lehnt Stellungnahmen derzeit ab.

Dass Wowereit dem Entlassungswunsch entsprach, dürfte auch der Rücksichtnahme auf den Koalitionspartner geschuldet sein. Auch eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Braun wäre zu befürchten gewesen – oder der Senator hätte sein Amt gar nicht erst aufgegeben.

Bei der Opposition teilt man die Sicht von Kritikern wie MacLean. „Das war ein De-Facto-Rücktritt“, sagt der Rechtspolitiker und Landeschef der Linkspartei, Klaus Lederer. Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop kritisiert vor allem Wowereit: „Es war schlechter politischer Stil, dieses Spiel mitzuspielen.“ Sie will wie angekündigt erreichen, Übergangsgelder künftig an eine Mindestamtszeit von Senatoren zu knüpfen.

Auch in der SPD ist man nicht glücklich über den Fall Braun: „Man kann darüber diskutieren, ob die Entlassung richtig war“, sagte der SPD-Innenpolitiker Thomas Kleineidam.

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