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Berlin: Entschädigung als Frage der Ehre

Berlin muss Ausgleich an Industriellen-Sohn zahlen

Berlin muss Ausgleich an Berlin muss Ausgleich an Industriellen-Sohn zahlen

„Es ging mir nicht ums Geld, sondern um die Ehre meines Vaters“, sagt der ehemalige Berliner Unternehmer Michael Kromarek. Diese Ehre sieht der 62-Jährige nun durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wieder hergestellt. Das Gericht hat entschieden, dass der Entschädigungsfonds des Bundes ihm einen Ausgleich für den Privatbesitz seines Vaters Walter Kromarek zahlen muss, der in Oberschöneweide an der Wuhlheide bis 1945 eine Metall- und Schraubenfabrik besessen hatte. Die Entschädigung wird rund 70 000 Euro betragen.

Die Sowjets hatten nach dem Krieg sowohl die Fabrik Kromareks als auch das gesamte Privatvermögen, darunter eine Villa am Wendenschloss, enteignet. Sie brachten Walter Kromarek außerdem ins NKWD-Lager Buchenwald, wo er 1946 umkam. Nach der Wiedervereinigung 1990 setzte sich Michael Kromarek für eine Rückgabe ein. Doch der Berliner Senat verweigerte diese unter Berufung auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag, der eine Rückgabe des zwischen 1945 und 1949 enteigneten Vermögens ausschließt. Ebenso wurde eine Entschädigungszahlung abgelehnt. Denn Walter Kromarek hatte in seiner Fabrik rund 90 Zwangsarbeiter beschäftigt, darunter deutsche Kommunisten und Kriegsgefangene. Die Behörden gingen davon aus, dass Walter Kromarek seine Stellung als Unternehmer im Dritten Reich missbraucht und gegen die Menschlichkeit verstoßen habe.

Doch diese Begründung konnte Sohn Michael, der die Fabrik 1990 zurückkaufte und bis 2002 leitete, widerlegen. Er fand in Archiven die Aussagen ehemaliger Zwangsarbeiter, die von einer guten Behandlung durch den Firmenchef sprachen, der zudem nie in der NSDAP gewesen war. In Moskau habe er die Rehabilitierung seines Vaters erreicht, sagte Kromarek, der heute in Südfrankreich lebt. Das Gericht entschied daraufhin, dass die Beschäftigung von Zwangsarbeitern nicht zum Ausschluss einer Entschädigung führen dürfe, „wenn sie im Unternehmen anständig behandelt wurden“. Die Berliner Finanzverwaltung prüft, ob sie in Revision geht.

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