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Für Beschäftigte des Landes Berlin soll er jetzt kommen: der Mindestlohn.

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Entscheidung im Senat: Land Berlin beschließt Mindestlohn für Beschäftigte

Das Abgeordnetenhaus in Berlin beschloss am Donnerstag, dass in der Hauptstadt künftig ein Mindestlohn für die Beschäftigten des Landes gelten soll.

In Berlin gilt künftig für die Beschäftigten des Landes ein Mindestlohn. Das beschloss am Donnerstag das Abgeordnetenhaus. Demnach erhalten alle Angestellten der Berliner Verwaltung, der Beteiligungen des Landes, der Hochschulen sowie von Gerichten, Rechnungshof und Abgeordnetenhaus mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU hatten den Antrag eingebracht. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Mit dem Mindestlohn komme das Land „seinen Verpflichtungen für eine sozial gerechte Gesellschaft nach“, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Birgit Monteiro. Zwar könne das Gesetz die noch fehlende bundesweite Regelung zum Mindestlohn nicht ersetzen, „aber wir können im eigenen Einflussbereich als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen“.

Begründung von SPD und CDU: Zuwachs an Beschäftigten im Niedriglohnsektor

CDU und SPD begründeten ihren Vorstoß mit dem Zuwachs an Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Es gebe immer mehr Menschen, die so wenig verdienen, dass sie ihre Einkünfte mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Die Höhe des Mindestlohns soll alle zwei Jahre überprüft werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Berliner Parlament beschlossen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Mindestlohn von 8,50 Euro gilt.

Auf Bundesebene hatten sich Union und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen auf die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 verständigt. Er soll aber erst zwei Jahre später, von 2017 an, „uneingeschränkt“ gelten. (epd)

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