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Entscheidung in Leipzig: Gericht macht Weg frei für die A 100 - Wowereit begrüßt Urteil

Die Stadtautobahn A 100 kann vom Dreieck Neukölln bis zum Treptower Park verlängert werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Morgen die Klagen gegen den Weiterbau zurückgewiesen - allerdings nur unter Auflagen.

Die Stadtautobahn A 100 kann verlängert werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klagen gegen den Weiterbau vom Dreieck Neukölln zum Treptower Park zurückgewiesen. Allerdings muss die Senatsverkehrsverwaltung beim Lärmschutz nachbessern.

Bereits während der mündlichen Verhandlung Ende September hatten die Senatsplaner nach Bedenken des Gerichts zugesichert, auf den vorgesehenen Abriss der Wohnhäuser Beermannstraße 16-18 in Treptow zu verzichten. Dies ist möglich, weil die Ein- und Ausfahrten hier nun anders angelegt werden. Eine solche Alternativplanung hatten die Planer bereits vorbereitet. Sollte die Autobahn aber später wie bereits geplant bis zur Frankfurter Allee geführt werden, müssten auch diese Häuser weichen. Zwei Häuser müssen bereits jetzt abgerissen werden. In ihrem Urteil verlangen die Richter von der Senatsverkehrsverwaltung, beim Lärmschutz für die verbleibenden Anwohner an der Beermannstraße und der Kiefholzstraße nachzubessern. Vorrang müsse der aktive Schallschutz – insbesondere durch Lärmschutzwände – haben. Erst dann dürfe der passive Schutz durch Lärmschutzfenster folgen. Dabei muss die Behörde jetzt nach den Vorgaben des Gerichts ermitteln, „welcher Aufwand nach den Umständen des Einzelfalles gerade noch verhältnismäßig ist, um eine maximale Verbesserung der Lärmsituation zu bewirken“. Die von den Klägern angezweifelte Verkehrsprognose hält das Gericht für plausibel. Eine Staugefahr rings um die Anschlussstelle am Treptower Park, dem zumindest vorläufigen Endpunkt der Trasse, sehen die Leipziger Richter nicht. Die Knotenpunkte seien hier „hinreichend leistungsfähig“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der mündlichen Begründung. Eine nähere Prüfung der vom mitklagenden Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vorgeschlagenen Variante einer Halbanschlussstelle nördlich der Spree sei wegen der damit verbundenen verkehrstechnischen Nachteile „nicht geboten“.

Auch die Grenzwerte bei der Schadstoffbelastung könnten mit Mitteln der Luftreinhalteplanung vermieden werden. Durch den Autobahn-Bau werde der Verkehrslärm in der Stadt insgesamt zurückgehen, sagte Bier weiter. Damit übernahm das Bundesverwaltungsgericht auch in diesem Punkt die Argumentation der Senatsverkehrsverwaltung. Dem ebenfalls mitklagenden Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg verpassten die Richter eine Klatsche. Die Klage sei unzulässig, weil die Berliner Bezirke nach der Landesverfassung nicht originäre Träger der gemeindlichen Planungshoheit seien, beschieden die Richter. Wie hoch die Kosten sind, die das Bezirksamt nun tragen muss, hat die Behörde noch nicht mitgeteilt.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) begrüßten das Urteil. Kläger-Anwalt Karsten Sommer erklärte nach der Urteilsverkündung: „Wir sind mit dem Erreichten durchaus zufrieden. Es bleiben zwei große Berliner Wohnhäuser mit immerhin 118 Wohneinheiten erhalten, ein Gewerbebetrieb ist vollständig gerettet. Es wird Nachbesserungen beim Lärmschutz geben.“ Die Berliner Grünen bedauerten das Urteil und bezeichneten den Weiterbau der Stadtautobahn als unsinnig. Wegen des heftigen Streits um die A100 waren im Oktober 2011 die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Grünen in Berlin geplatzt. Die SPD schloss eine Koalition mit der CDU und hielt an den Bauplänen fest.

Mit den Arbeiten kann vermutlich in der ersten Jahreshälfte 2013 begonnen werden. Der Bau des 3,2 Kilometer langen Teilstücks kostet Schätzungen zufolge zwischen 452 Millionen Euro und 475 Millionen Euro kosten - und wäre damit eine der teuersten Autobahnstrecken Deutschlands. Die Finanzierung muss der Bund übernehmen. Das Bundesverkehrsministerium hat mehrfach angekündigt, dass das Geld bei einer Bauerlaubnis durch das Gericht fließen wird. (mit dpa, dapd)

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