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Berlin: Entscheidung über neue Träger soll bis Ende Juni fallen

Vor 21 Jahren wurde der Kindernotdienst ins Leben gerufen. Damals als Pilotprojekt der Senatsverwaltung für Jugend und Sport.

Vor 21 Jahren wurde der Kindernotdienst ins Leben gerufen. Damals als Pilotprojekt der Senatsverwaltung für Jugend und Sport. Seit 1983 wird er über den Berliner Landeshaushalt finanziert. In der Gitschiner Straße 49 im Bezirk Kreuzberg befindet sich die Beratungsstelle, die als zentrale Anlaufstelle gilt. Im Nachbarhaus Nr. 48 ist eine Wohngruppe untergebracht. Zwei weitere Wohngruppen befinden sich in Friedrichshain in Alt-Stralau 50. Die Wohngruppen bieten jeweils zehn Plätze für Kinder in akuten Krisensituationen.

Die Arbeit des Kindernotdienstes findet auf der gesetzlichen Grundlage des Paragraphen 42 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes statt. Dieser besagt, dass Minderjährige ein eigenständiges Recht auf Aufnahme haben, wenn sie darum bitten. Bisher regelt das Landesjugendamt stellvertretend für die Bezirksjugendämter die Aufnahme der Kinder zentral für die ganze Stadt.

Am Ostermontag informierte sich Jugendsenator Klaus Böger über die Arbeit des Kindernotdienstes und sicherte dessen Fortbestehen zu. Unter welcher Trägerschaft der Notdienst in Zukunft steht, konnte er jedoch nicht mitteilen. Aufgrund des parlamentarischen Beschlusses über die Änderung der Verwaltungsstrukturen wird überlegt, die Verwaltung der Notdienste, die zur Zeit dem Land unterliegt, zu dezentralisieren. Dies würde bedeuten, dass sich freie Träger zusammenschließen und die Trägerschaft für die Notdienste übernähmen. Bis zum 30. Juni soll eine endgültige Entscheidung über die Trägerschaft vorliegen.

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