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Wieviel von diesen Inhalten geht den Bürger etwas an? Ziemlich viel, sagen Grüne und Piraten.

© dpa

Entwürfe für ein Transparenzgesetz: Das Land Berlin soll seine Aktendeckel öffnen

Grüne und Piraten haben Entwürfe für ein Transparenzgesetz vorgelegt. Sie wollen, dass auch private Unternehmen Auskünfte erteilen müssen, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen - und dass der Staat allgemein nutzbare Datenbanken aufbaut.

In ihrem Bemühen, den Bürgern mehr Einblicke in staatliches Handeln zu ermöglichen, haben sich die Fraktionen der Grünen und der Piraten im Abgeordnetenhaus ein regelrechtes Wettrennen geliefert und zeitgleich am Freitag einen jeweils eigenen Entwurf für ein Transparenzgesetz vorgelegt. Auf ihrer Klausurtagung bei Kremmen stellten die Grünen ein umfassendes „Transparenz- und Informationsgesetz“ vor. Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher, sagte, die Bürger sollten „nicht mehr als Bittsteller zum Amt gehen müssen“, sondern ein Recht auf staatliche Informationen haben.

Durch das Gesetz sollen etwa die Verwaltungen auf Bezirks- und Landesebene verpflichtet werden, Beschlüsse, Mitteilungen oder Protokolle zu veröffentlichen. Die Unterlagen sollen auf einem Informationsportal automatisch bereitgestellt und anonym und kostenlos genutzt werden können. Auch Eigenbetriebe, Krankenhäuser, Gerichte oder Unternehmen, an denen das Land Berlin beteiligt ist, müssten künftig ihre Vorgänge transparent gestalten.

Von besonderem Interesse sind auch Verträge, die das Land oder öffentliche Einrichtungen abschließen. Diese sollen ab einem Volumen von 50 000 Euro der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Nach Auffassung des Grünen-Rechtsexperten Dirk Behrendt könnte man diese Bagatellgrenze auch noch senken.

Am Dienstag wird die Fraktion den Entwurf formell beschließen. Am Donnerstag soll er bereits ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. „Uns ist wichtig, dass gerade bei diesem Gesetz genug Zeit bis zur Verabschiedung bleibt, die Bürger daran zu beteiligen“, sagte Lux.

Schon heute gibt es in Berlin ein Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgern grundsätzlich einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden einräumt. Drei wesentliche Punkte wollen die Piraten durch ihren Gesetzentwurf verbessern – und dürften sich mit ihren Ideen mit den Grünen schnell einig werden: Auch die Piraten möchten, dass privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen auskunftspflichtig sind, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, was zum Beispiel die landeseigenen Wohnungsbauunternehmen beträfe. Zweitens soll der Staat nicht nur dann Auskünfte erteilen, wenn seine Bürger dies erbitten, sondern von sich aus Informationen bereitstellen: Amtliche Statistiken, Gutachten, Subventionsvergaben, Verträge, die das Land schließt – sie sollen in einer Onlinedatenbank veröffentlicht werden. Drittens wollen die Piraten die Ausnahmen wesentlich enger fassen, auf die sich der Staat berufen kann, wenn er Aktendeckel geschlossen halten will. „Alles, was von öffentlichem Interesse ist, soll auch öffentlich werden“, sagt Simon Weiß, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Der Entwurf sieht zwar den Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor, und Weiß sagt, er könne nicht ausschließen, dass dies als Ausflucht genutzt würde. Aber das Gesetz verschaffe dem Wunsch nach Transparenz eine bessere rechtliche Grundlage – gegebenenfalls auch vor Gericht.

Vorbild für den Entwurf ist ein Gesetz aus Hamburg. Daran haben sich die Piraten so eng gehalten, dass in ihrem Text sogar einmal vom „Hamburgischen“ Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Rede ist.

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