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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Er bejubelte den Mord an jüdischer Familie: Junger Palästinenser in Berlin für antisemitischen Post verwarnt

Er postete das Foto eines blutverschmierten Küchentischs und schrieb darunter: „Gesegnetes Opferfest“. Vor Gericht wurde Musaab A. jetzt dafür verwarnt.

Was Ermittler auf dem Facebook-Account von Musaab A. fanden, löste intensive Recherchen im Internet aus: Der damals 20-Jährige soll ein Foto veröffentlicht haben, das einen großflächig mit Blut verschmierten Küchenbereich zeigt. Es war ein Bild aus der öffentlichen Berichterstattung zu einem abscheulichen Mordanschlag auf eine jüdische Familie im Westjordanland. Das Foto war mit einem Herz-Emoji und einem Kommentar versehen. Nun musste sich A. wegen Billigung von Straftaten vor einem Jugendgericht verantworten.

Durch einen Zufall waren die Ermittler auf das Foto gestoßen. Als es ein Verfahren in einer anderen Sache gegen A. gab, sahen sie sich im Oktober 2019 seinen Facebook-Account an. Bereits im Juli 2017 habe A. das Bild hochgeladen, sagte ein Kriminalbeamter am Montag als Zeuge im Prozess gegen den heute 24-Jährigen. „Sein Facebook-Account war öffentlich einsehbar.“ Zu dem Foto habe A. in arabischer Sprache verhöhnend notiert: „Gesegnetes Opferfest“.

Eine Gräueltat war es: Im Juli 2017 war ein palästinensischer Täter, damals 19 Jahre alt, während eines Essens in ein Wohnhaus einer israelischen Familie eingedrungen. Mit einem Messer erstach er einen Großvater und dessen zwei erwachsene Kinder. Schwer verletzt überlebte eine Frau. Die anwesenden Enkelkinder konnten versteckt werden. Gegen den Attentäter erging später eine vierfache lebenslange Freiheitsstrafe.

Musaab A. hörte die Vorwürfe schweigend. Nur kurz sagte der in Syrien Geborene, er sei Palästinenser. Aus einem früheren Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung geht hervor, dass A. im Sommer 2015 über die Westbalkonroute nach Europa gekommen ist. Ende Juli 2015 habe er in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Er wurde als Flüchtling anerkannt, lebte erst in Goslar und kam im März 2018 schließlich nach Berlin. Er sei als Lagerarbeiter tätig gewesen.

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Mindestens 817 Facebook-Freunde wurden „wie vorgesehen über das Einstellen des Bildes und den begleitenden Kommentar informiert“, hieß es in der Anklage. A. habe die Tötung der Familie gebilligt und dadurch den öffentlichen Frieden gestört, sagte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer. Es sei aber das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden. Er beantragte eine Verwarnung.

Um antisemitische, fremdenfeindliche oder andere diskriminierende Straftaten effektiver verfolgen zu können, hat die Staatsanwaltschaft im September 2020 eine Zentralstelle für Hasskriminalität eingerichtet. Bei Billigung oder Belohnung von Straftaten droht Erwachsenen bis zu drei Jahre Haft. Im Falle von A., zum Tatzeitpunkt ein Heranwachsender, folgte das Gericht dem Antrag des Oberstaatsanwalts. Die Verteidigerin hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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