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Die Familienhilfe gerät in die Schieflage.

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Erfahrungsbericht Familienhilfe: Hilflose Helfer – Wenn Politik den Missstand verwaltet

Familienhelfer sollen eingreifen, wenn Eltern und Kinder miteinander überfordert sind. Doch das System der freien Träger, denen Berlin allein im vergangenen Jahr 408 Millionen Euro gab, hilft nicht den Menschen, sondern sich selbst.

Dass ich mal Sozialpädagogik studiert habe, halte ich heute für eine echte Jugendsünde. Obwohl ich damit zurzeit mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe, als in jeder anderen Branche. Das wird mir in dem Moment bewusst, als ich mich, neben meiner Tätigkeit als Journalistin, als Sozialpädagogin bewerbe. Fünf Jahre war ich jetzt komplett draußen, aber innerhalb von zwei Monaten habe ich wieder eine Stelle. Bei einem sogenannten „Freien Träger“ in der Jugendhilfe. Genauer gesagt, in der „Familienhilfe“. Ich bin voller Elan, die Gesellschaft von unten zu verändern. Das ist doch eine vornehme Aufgabe, denke ich. Man teilt mir drei Problemfamilien zu. Erster Fall: Alleinerziehende Mutter mit fünf Kindern von fünf verschiedenen Vätern, deren Namen sie nicht verrät. Drei-Zimmer-Wohnung für die ganze Familie. Die 38-jährige Mutter ist etwas irritiert, als nun auch noch zwei Sozialarbeiter in ihrem Wohnzimmer sitzen. Sie werden zehn Stunden in der Woche mit ihr verbringen. Frau Kallers* Widerstand gegen die Familienhilfe wurde vom Jugendamtsmitarbeiter ignoriert. Was ist zu tun? Warum wurde hier „Familienhilfe“ installiert? Das weiß niemand so genau. Wir gehen mit den Kindern in den benachbarten Jugendclub, begleiten die Mutter zum Jobcenter. Eigentlich kommen sie gut zurecht, und den gewissen Geldmangel können wir auch nicht beheben. Im Grunde leisten wir da eine Art kostenlose Kinderbetreuung, aber ist das der Sinn von Familienhilfe? Das rein Praktische hätte man in vier Wochen regeln können, doch die Hilfe läuft nun schon seit eineinhalb Jahren, und das bedeutet Kosten von 36 000 Euro. Mein zweiter Fall sind Mutter und Tochter aus einem Land auf dem südlichen afrikanischen Kontinent. Ich beneide die 11-Jährige ein bisschen um ihr äußerst stabiles Selbstbewusstsein. Die Mutter spricht nicht ausreichend Deutsch, als dass man mit ihr über Erziehungsfragen reden könnte. Außerdem wünscht sie das gar nicht: „Du helfen mein Tochter in Schule, sie nicht fleißig genug.“ So machte es jedenfalls meine Vorgängerin, eine ehemalige Lehrerin. Sie hat das Mädchen mit zu sich nach Hause genommen und ihr Nachhilfeunterricht gegeben. Als ich dem Jugendamtsmitarbeiter dies mitteile, ist er entrüstet und bricht die Hilfe konsequenterweise ab. Die Familienhilfe lief auch hier über eineinhalb Jahre, die Kosten betrugen 21 000 Euro. Mein freier Träger ist sauer auf mich. Das sei doch so ein schöner leichter Fall gewesen, das hätte man noch eine ganze Weile weiterlaufen lassen können, erklärt mir der Geschäftsführer. Ein fachlicher Grund für die Familienhilfe scheint ihn nicht zu interessieren.

Nach ein paar Wochen beginnt mir dieser Betrieb unsympathisch zu werden. Ich sitze von bleierner Müdigkeit übermannt in stundenlangen Teamsitzungen, in denen es um irgendwelche innerbetrieblichen Schwierigkeiten geht. Es wird kaum ein Wort über den Umgang mit den Klienten verloren. Dafür gibt es doch die kollegialen Fachgespräche, die dann so aussehen, dass man gemeinsam zum Italiener um die Ecke geht und sich dafür drei geschlagene Arbeitsstunden aufschreibt. Langsam beginnt mir zu dämmern, warum ich mich immer ein bisschen für meinen Beruf geschämt habe. Was machen die da eigentlich?

(*Die Namen aller genannten Familien wurden von der Redaktion geändert)

Viele Familien wollen keine Hilfe zur Selbsthilfe, sondern kostenlose Babysitter: Lesen Sie weiter auf Seite zwei.

Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe handelt es sich um sogenannte „Hilfen zur Erziehung“ nach Paragraf 31 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes. Eltern können Familienhilfe beim Jugendamt beantragen, darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch. Und das Jugendamt kann die Familienhilfe anordnen: Wenn Familien auffällig werden durch Polizeieinsätze oder durch Hinweise von Nachbarn, Schulen, Kindergärten und Ärzten. 408 Millionen Euro hat Berlin im vergangenen Jahr allein für „Hilfen zu Erziehung“ ausgegeben.
Der Familienhelfer ist in der Regel sechs Stunden pro Woche mit der Familie zusammen. Indikation für eine Familienhilfe ist eine tief greifende Störung der Eltern-Kind-Beziehung, die genau erkannt und beschrieben werden soll. Das Problem soll auch von der Familie anerkannt werden, und ein Hilfeplan soll gemeinsam mit der Familie erarbeitet werden.
In der Realität des Berliner Jugendamtes, für das mein Träger tätig ist, sieht es so aus, dass ein Jugendamtsmitarbeiter nach dem ersten Gespräch mit der Familie ohne den Familienhelfer den Hilfeplan erstellt, der bereits Teil eines Kostenantrags an den Bezirk ist. Die Familie unterschreibt den Antrag, ohne den Hilfeplan in Ruhe gelesen, geschweige denn, ihn mit erarbeitet zu haben.
So beginnt der Familienhelfer seine Arbeit in der Familie erst mal ohne Plan. Nach acht Wochen sollte ein weiteres Gespräch mit dem Jugendamtsmitarbeiter stattfinden, auch das wird nicht immer eingehalten. Vor Ablauf der sechsmonatigen Maßnahme muss der Familienhelfer einen Bericht abgeben. Dann wird über eine Verlängerung entschieden. Eineinhalb bis zwei Jahre dauert die ganze Maßnahme in der Regel, in schwierigen Fällen auch länger.
Die Familienhelfer werden inzwischen ausschließlich von freien Trägern beschäftigt, diese wiederum sind Dienstleister für das Jugendamt. Der Familienhelfer hat von dem freien Träger, bei dem er angestellt ist, die oft sogar ausgesprochene Anweisung, Maßnahmen „so lange wie möglich am Laufen zu halten“. Schließlich verdient der Träger daran. Da der Familienhelfer sowieso ohne Plan und nicht im Austausch mit dem Jugendamt agiert, kann er ganz nach seinem eigenen Gusto handeln und die Problembearbeitung auf die lange Bank schieben, beziehungsweise, sie gar nicht erst angehen.
Das ist auch im Sinne der meisten Familien, die ihre Probleme in den seltensten Fällen wirklich bearbeiten wollen. So entpuppt sich der Familienhelfer, von den Familien gerne so angenommen, als eine Art kostenloser Babysitter. Er verbringt die Zeit ausschließlich mit den Kindern, tummelt sich mit ihnen auf Spielplätzen, in Schwimmbädern oder Museen, um damit die sechs veranschlagten Stunden herumzubringen. So kann er am Ende zu Recht behaupten, noch immer habe die Familie die gleichen Probleme, die nur auf lange Sicht zu beheben seien.

Lesen Sie auf Seite drei, in welchem Konflikt sich der Familienhelfer befindet.

Wird ein Familienhelfer tatsächlich mal unbequem, beschwert sich die Familie beim Jugendamt und der freie Träger verliert die Maßnahme. Der Familienhelfer befindet sich damit in einem Konflikt. Einerseits soll er der Familie helfen, was heißen würde, konsequent mit ihr zu arbeiten, damit sie wieder ohne Hilfe auskommt. Das aber wiederum liegt nicht im Interesse des Trägers, der die Maßnahme so lange wie möglich behalten will.
Der Jugendamtsmitarbeiter ist durch die Familienhelfer nur indirekt und dann fast gar nicht mehr mit den Problemfamilien befasst. Den Inhalt des Hilfeplans legt er fest, nachdem er die Familie in einem Erstgespräch kennengelernt hat; das bedeutet, über die tatsächlichen Probleme, die der Familienhelfer feststellen und bearbeiten soll, erfährt er nichts mehr, und er kontrolliert den Familienhelfer auch nicht. Damit entsteht ein enormer Verlust an fachlichem Handeln im Verlauf dieser Maßnahmen, die monatlich etwa 1100 Euro kosten.
Ein immer wiederkehrendes Argument der Jugendämter lautet, sie seien durch die Zahl der Familienhilfefälle überfordert. Das mag sein. Doch die Aufgabe der Jugendamtsmitarbeiter bestünde auch darin, nicht sofort einer alleinerziehenden Mutter einen Familienhelfer zur Seite zu stellen, nur weil die Mutter fordert, ihr Kind brauche auch mal ein männliches Gegenüber. Das ist ein oft geäußerter Wunsch bei den Anträgen. Genau damit aber geraten die wirklichen Kindesschutzfälle ins Hintertreffen, der Überblick geht verloren.
Hinzu kommt, dass für den Sozialarbeiter, der kein Therapeut ist, bei tatsächlichen Kindesschutzfällen eine Situation der Überforderung entsteht. Kindesschutzfälle sind von Gewalt, Missbrauch und schwerwiegenden Persönlichkeitsstörungen der Eltern geprägt. Da gehören eigentlich spezifisch ausgebildete Therapeuten an den Start. In meinem Verein gibt es einen Fall, bei dem zwei Kleinkinder vom Familienhelfer versorgt werden, während sich die heroinabhängigen Eltern ihre Drogen beschaffen.
Vielleicht häufen sich gerade deshalb die Todesfälle von Kindern in solchen Familien, die dem Jugendamt bereits bekannt waren. Dass das Jugendamt seine Pflichten längst an einen boomenden Markt von freien Trägern abgegeben hat und die fachliche Intervention dabei auf der Strecke bleibt, scheint niemanden zu interessieren. In keinem anderen wirtschaftlichen Bereich kommt eine Arbeit ohne Qualitätskontrollen aus, nur hier. Niemand bekommt etwas mit von den Ergebnissen dieser Arbeit.
Mein dritter Fall: Frau Alber hat öfter Streit mit ihrem Mann, die vierzehnjährige Tochter Nele macht ihnen Probleme, sie geht nicht mehr zur Schule, macht nur noch, was sie will. Wenn Nele ihre Eltern ärgern will, ruft sie die Polizei an und sagt, ihre Eltern würden sich schlagen. Ist die Polizei da, sitzt Nele grinsend auf dem Sofa. Die Familie bekommt Familienhilfe. Allerdings verweigert sich das Ehepaar Alber der Auflage des Jugendamtes, eine Erziehungsberatungsstelle aufzusuchen; und auch die Onlinesucht ihrer Tochter halten sie für harmlos. Die Vierzehnjährige geht seit einem halben Jahr nicht mehr in die Schule. Weder die Schule noch das Jugendamt unternehmen etwas. Ich informiere die Geschäftsführung über den Verlauf der Hilfe und schlage vor, sie abzubrechen, da so der Familie nicht geholfen wird. Doch man plädiert für „einen langen Atem“.
Daraufhin teile ich dem Träger mit, die Arbeit in der Familienhilfe scheine mir nicht professionell zu sein, ich könne das nicht weiter mitmachen. Man lässt mich gerne gehen. Und ich beginne zu recherchieren.
Zwischen den Verträgen und der Wirklichkeit liegen Welten: Lesen Sie weiter auf Seite vier.

Mit der Jugendamtsdirektorin von Charlottenburg, Uta von Pirani, habe ich einen Termin vereinbart, um etwas über verbindliche Qualitätsstandards in der Familienhilfe zu erfahren. Wir unterhalten uns auch allgemein über den Ansatz „Familienhilfe“ und was genau er denn bewirken solle. Ich erzähle ihr von der schulresistenten Nele. „Da würde es dann auch zu ihrer Aufgabe als Familienhelferin gehören, jeden Morgen bei dieser Familie aufzutauchen und das Mädchen aus dem Bett zu holen.“ So, so, ich soll also alle Erkenntnisse der Wissenschaft über den Haufen werfen und die Familie und mich selbst in eine bloßstellende und ganz sicher pädagogisch unwirksame Situation bringen. Die Jugendamtsdirektorin nickt überzeugt mit dem Kopf. „Genau das ist Familienhilfe.“ Nun bin ich wirklich gespannt, was in den Qualitätsstandards steht. „Es sind Verträge, die die Träger mit dem Senat abschließen, die werden Sie sicher nicht einsehen können“, meint die Jugendamtsdirektorin. Sie verweist mich an die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Es gibt eine Arbeitsgruppe „Rahmenverträge für Leistungen in der Jugendhilfe“. Das kann jeder nachlesen. Der Inhalt dieser Verträge steht auf der Internetseite des Senats. Komisch, dass die Direktorin so etwas nicht weiß. Kennt sie den Inhalt der Verträge nicht? Ich lese fünfzehn Seiten und das Herz geht mir auf. Fachlich ist hier alles festgelegt, wie eine professionelle Familienhilfe ablaufen müsste. Da stehen wunderbare Dinge wie „ziel- und lösungsorientiert“ oder „Zeitrahmen“, „Wirksamkeit der Hilfe gewährleisten und ständig überprüfen“. Was mir besonders wichtig ist, steht auch dort: „Aktive Mitwirkung der Familie an der Hilfeplanung.“ Und: „Das Ergebnis der Überprüfung führt zur Bestätigung oder Veränderung der Hilfeplanung.“ Hätte ich auf dieser Grundlage arbeiten dürfen, hätte ich mein Arbeitsverhältnis nicht beendet. Ich hätte gekämpft. Stutzig werde ich vor allem bei dem Punkt „Kontinuierliche Reflexion und Dokumentation der Hilfe“. Daran hat sich mein Träger nicht gehalten. Die Familienhelfer müssen die Stunden, die sie in den Familien verbringen, nicht dokumentieren. Sie müssen sie nicht einmal durch eine Unterschrift der Eltern bestätigen lassen. Wahrscheinlich würde sich durch eine Dokumentation mancher Fall selbst ad absurdum führen. Denn dann müssten die Sozialarbeiter Farbe bekennen und erklären, was sie in sechs oder zehn Stunden tatsächlich mit den Familien gemacht haben. Natürlich kann es sein, dass es andere Träger gibt, die sich an die Rahmenverträge halten. Aber wer überprüft das schon? Die Jugendamtsmitarbeiter können das gar nicht leisten, da sie oft um die hundert Fälle bearbeiten. Also haben die freien Träger freie Hand – sie heißen wohl deshalb so.

Lesen Sie auf Seite fünf, warum so viel Geld im System Familienhilfe versickert.

Ich habe einen Termin bei der Referatsleiterin für die Hilfen zur Erziehung beim Senat und ihrem Pressesprecher. Hier erfahre ich, dass es keine Fachaufsicht über die Jugendämter gibt. Lediglich einen Jugendhilfeausschuss, in dem wiederum auch Vertreter der freien Träger sitzen. Bei diesem Fachausschuss könne man fachliche Defizite melden. Es wäre aber sehr schwer, einen unseriösen Träger aus dem Vertrag zu kündigen. Vonseiten des Senats hat es umfangreiche Schulungen der Jugendamtsmitarbeiter gegeben, um den Qualitätsstandards in den Rahmenverträgen gerecht zu werden. Das hat sich der Senat 280 000 Euro kosten lassen. Als ich meinen Gesprächspartnern die Situation bei meinem Träger und dem zuständigen Jugendamt schildere, stoße ich auf irritiertes Staunen. Das Ergebnis dieser Schulungen hatten sie sich offenbar fruchtbarer vorgestellt. Was ich ihnen genau berichte, fällt aus allen vertraglichen Qualitätsstandards heraus. Vor allem, dass Familienhelfer mitunter Kinder aus verschiedenen Maßnahmen gleichzeitig betreuen. Das habe ich von Frau Alber, der Mutter der vierzehnjährigen Nele, über meine Nachfolgerin erfahren. Sie hat sich die pflegeleichtere achtjährige Tochter geschnappt und betreut sie zusammen mit einem Kind aus einer ihrer anderen Hilfen. Die Jugendamtsdirektorin hatte dazu gesagt: „Das kann manchmal hilfreich sein.“ Die Referatsleiterin schüttelt nur den Kopf. Dass die Familie nicht an der Hilfeplanung beteiligt war und die Jugendamtsmitarbeiterin ein halbes Jahr bis zum nächsten Gespräch verstreichen ließ, löst Fassungslosigkeit bei der Referatsleiterin aus. Sie betont, dass nur über das Inhaltliche, also eine genaue Fallsteuerung und ständige Überprüfung der Maßnahmen, auch eine Wirkung erreicht werden könne. Ansonsten laufe das Ganze natürlich ins Leere. Beim Thema „keine Dokumentation“ beginnt die Referatsleiterin, laut über „Abrechnungsgrundlagen“ nachzudenken, die es dann ja gar nicht gebe. Schlussendlich läge jedoch die fachliche Verantwortung bei der Jugendamtsdirektorin und dem zuständigen Bezirksstadtrat. An diesem Punkt war ich doch schon mal. Die Familienhilfe als Ganzes kommt mir inzwischen vor wie eine Mischung aus Unzuständigkeit und unterlassener Hilfeleistung. Da fühlt sich fachlich offenbar niemand wirklich verantwortlich. Jetzt interessiert mich noch, was die Wissenschaft dazu sagt. Es gibt einen Professor für Sozialarbeitswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen, der sich seit Jahrzehnten intensiv mit dem Thema Jugendhilfe befasst. Wolfgang Hinte ist in ganz Deutschland unterwegs, um mit Jugendamtsmitarbeitern fachliche Standards zu trainieren, Vorträge zu halten und die Sozialarbeit auf ein besseres Niveau zu bringen. „Was Sie mir da erzählen, trifft auf viele der Träger zu. Das weiß in dieser Szene jeder, es ist ein offenes Geheimnis. Wir haben ein Finanzierungssystem, das eher denjenigen Träger belohnt, der Fälle länger hält, aber keines, das den Träger belohnt, der gut und zügig arbeitet. Betriebswirtschaftlich ist es ein System, das dazu führt, dass die Träger immer wieder neue Fälle brauchen, um ihre Existenz sichern zu können. Und ein System, das davon lebt, dass man immer wieder schreibend Fälle konstruieren muss, das wird auch Fälle konstruieren. Dieses System wird geschmiert durch die Fälle. Ein solches System rekrutiert sich immer wieder selbst, wenn es so finanziert wird.“ Deshalb plädiert Hinte für ein festes Budget anstatt der fallbezogenen Abrechnung. Das würde verhindern, Fälle unnötig in die Länge zu ziehen: „Unter solchen Voraussetzungen wäre es ein Erfolg, wenn ein Fall gut bearbeitet wird, denn daran kann der Träger seine Kompetenz beweisen.“

Die Politik kontrolliert nicht die Verwaltung der Mittel – sie verwaltet den Missstand: Lesen Sie weiter auf Seite sechs.

Wolfgang Hinte ist regelmäßig in Berlin. Auch dieses Mal hat er wieder Termine bei Trägern der Erziehungshilfen. „Es gibt in Berlin inzwischen 785 freie Träger für Erziehungshilfen, ich bin der Meinung, es gibt zu viele. Eine Familienhilfe dürfte nicht länger als sechs Monate dauern, manchmal würden schon vier Wochen reichen. Man muss mit einer klaren und konsequenten Handhabung an die Fälle herangehen, und das fängt beim Hilfeplan an.“ Hinte sieht auch eine Schwierigkeit in der Überforderung der Jugendamtsmitarbeiter durch zu viele Fälle, die dann auf die freien Träger verteilt würden. „Wie sollen die denn gut erarbeitete Hilfepläne mit allen Beteiligten erstellen? Die Zeit haben die gar nicht.“ Dass die auf Senatsebene erarbeiteten fachlich hervorragenden Rahmenverträge nicht umgesetzt werden, überrascht Hinte nicht. „Da müsste man dann wieder Kontrollinstanzen einsetzen, und das will keiner bezahlen. Ein effizienteres und gleichzeitig effektiveres Modell wäre: Mehr Jugendamtsmitarbeiter mit niedrigerer Fallbetreuungszahl und weniger freie Träger, aber die dann mit festem Budget. Denn am Ende kostet das Ganze, wie es jetzt stattfindet, weit mehr. Aber darüber rede ich mir schon seit Jahren den Mund fusselig.“ Dass unter solchen Voraussetzungen die Sozialbranche in den vergangenen fünfzehn Jahren siebenmal schneller gewachsen ist als die gesamte Wirtschaft, ist kein Wunder. Die Hilfsindustrie setzt in Deutschland inzwischen 115 Milliarden Euro um, 80 Milliarden davon zahlt der Steuerzahler. Das kann niemandem egal sein. Der Staat steuert die Ausgaben nicht, aber der Bürger hat einen gesetzlichen Anspruch auf „Hilfen zur Erziehung“. Auf dessen Erfüllung stürzt sich ein boomender Markt mit mehr finanziellen als fachlichen Motiven. Und eine Fachaufsicht über das Jugendamt gibt es auch nicht. Das Ergebnis davon bekomme ich bei einer Anfrage an den Stadtrat für Jugend des Bezirks Charlottenburg zu spüren. Reinhard Naumann möchte kein Gespräch mit mir führen, ich hätte doch bereits „so ausführlich“ mit der Jugendamtsdirektorin gesprochen. Und das, obwohl ich ihm die vertraglichen Verstöße des Trägers schriftlich mitgeteilt habe. Die Jugendamtsdirektorin erwidert auf meinen Hinweis, dass es keine Dokumentation der Hilfen gibt: Es werde doch ein halbjährlicher Bericht abgeliefert. Ich habe noch mitbekommen, wie dieser Bericht zu einem minimalistischen Ankreuzzettel abgespeckt und damit nichtssagend wurde, weil die Familienhelfer darin ihren eigenen Erfolg/Nichterfolg selbst beurteilen. Außerdem sollte eine Jugendamtsdirektorin einen Bericht von der Dokumentation einer Arbeit unterscheiden können. So steht es jedenfalls in den Qualitätsstandards, die sie offenbar nicht kennt.

Wie ich aus meinen Gesprächen feststellen muss, klaffen die Ansichten der Senatsabteilung und der ausführenden Ämter weit auseinander. Also investiert man auch in die Schulungen umsonst, wie schade. Wenn die Verantwortlichen in den Leitungsfunktionen des Jugendamtes keinen fachlichen Anspruch haben, wie sollen den dann die Sozialarbeiter haben? Trotzdem verstehe ich nicht, dass ausgerechnet sie das alles mitmachen. Letztlich sind sie es doch, die verantwortlich gemacht werden, wenn etwas schiefgeht. Und dass sich so viele Sozialarbeiter fatalistisch den Umständen fügen, um dem Druck, den die freien Träger ausüben, auszuweichen, führt um so mehr dazu, dass sie an ihrem Beruf verzweifeln. Sie können nicht vernünftig arbeiten, nehmen die ganzen Probleme in sich auf und mit nach Hause. Am Ende fühlen sie sich ausgebrannt, nicht wegen zu viel harter Arbeit, sondern wegen zu viel unnützer Arbeit mit einem zweifelhaften Ziel, das nichts zu tun hat mit ihr eigentlichen Aufgabe. Aber so ist das eben: Wer anderer Leute Seele verkauft, der verkauft am Ende auch seine eigene. Am traurigsten war für mich, dass ich die Not meiner Klienten mit dieser Art von Hilfe buchstäblich chronisch mache. Und ich ihnen nichts zutrauen darf. So wird der Schrei nach Hilfe nicht leiser, sondern immer lauter und lauter. Und verhallt dann trotzdem – vor den hilflosen Helfern.

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