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Das Gericht sah in der Gesamtschau eine rassistische Äußerung.

© Siegfried Grassegger / picture alliance / imagebroker

„Erhebliche Herabwürdigung“: Berliner Verkäuferin nennt Vorgesetzte „Ming-Vase“ – Kündigung rechtens

Die Verkäuferin hatte gegen ihre Kündigung geklagt. Der Betriebsrat fand keine Anzeichen für Rassismus. Das Berliner Arbeitsgericht sieht das nun anders.

Eine Berliner Verkäuferin hat ihre Vorgesetzte als „Ming-Vase“ abgewertet. Eine solche Bezeichnung sei durchaus Grund für eine außerordentliche Kündigung, entschied das Arbeitsgericht in der Hauptstadt.

Bei der Angestellten eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sei zudem in ihren Erklärungsversuchen eine entsprechende verfestigte Haltung zu erkennen, teilte das Gericht am Dienstag weiter zu der Entscheidung mit.

Der Betriebsrat des Unternehmens hatte die Zustimmung zur Kündigung mit der Begründung verweigert, er verurteile Rassismus aufs Schärfste und sehe bei der betroffenen Verkäuferin kein rassistisches Gedankengut. Die Frau war als Ersatzmitglied in den Betriebsrat nachgerückt.

Das Arbeitsgericht ersetzt die Zustimmung des Gremiums zu der Kündigung. Mit der Bezeichnung „Ming Vase“ sowie verstärkenden Gesten könnten Mitmenschen anderer Herkunft herabgesetzt werden, so die Richter. Solche Beleidigung und „erhebliche Herabwürdigung“ rechtfertige die Kündigung.

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Das Gericht sah in der Gesamtschau eine rassistische Äußerung. Auch die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Interessen des Kaufhauses als Arbeitgeber sei verletzt worden.

Zudem sei es nicht hinnehmbar, dass eine Verkäuferin als Aushängeschild ihres Hauses im Kontakt mit internationalem Publikum dieses mit ihren Formulierungen abwerten könnte. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (dpa)

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