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Berlin: Ermittler wollen Bagatellfälle nicht weiter verfolgen

Polizei und Staatsanwaltschaft kämpfen gegen eine Flut von Kleindelikten. Das behindert die Aufklärung schwerer Straftaten

Jede Anzeige bei der Polizei hat automatisch Ermittlungen zur Folge. Darauf kann jeder vertrauen. Noch. Denn ginge es nach Polizeivizepräsident Gerd Neubeck, dann würde es bei Bagatellfällen immer häufiger heißen: „Nicht zuständig.“ Einig ist er sich dabei mit der Vorsitzenden der Vereinigung Berliner Staatsanwälte Vera Junker. Beide plädierten auf einer Tagung der Gewerkschaft der Polizei zum Thema Kriminalitätsbekämpfung für ein radikales Umdenken. Der Grund ist derselbe: Polizei und Justiz sind überlastet, ersticken in einer Flut von Bagatellfällen. Das bremst die Verfolgung schwerer Straftaten.

Neubeck nannte ein Beispiel: Ein Arzt schickt einem Patienten eine Rechnung über 300 Euro. Auf Mahnungen reagiert der Mann nicht, dann zieht er weg. Der Arzt kann sein Geld nicht eintreiben, geht zur Polizei und zeigt den säumigen Mann wegen Betrugs an. Nun setzt sich die Maschinerie in Gang, weil die Polizei nach bisheriger Rechtsgrundlage („Legalitätsprinzip“) zu Ermittlungen verpflichtet ist. Sie stöbert den Säumigen auf – und das auch noch gratis für den Mediziner. Und wenn der am Ende seine 300 Euro habe, sei auch sein Interesse an der Betrugsanzeige futsch, sagt Vize-Polizeichef Neubeck. Zudem ist dem „Täter“ eine Betrugsabsicht kaum nachzuweisen. Die Folge: Das Verfahren wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt.

Neubeck sprach sich daher für einen radikalen Wandel in der deutschen Rechtsauffassung aus – hin zum „Opportunitätsprinzip“, also dass die Polizei von Bagatellen befreit wird.

„Es ist ein Wahnwitz, in welchem Umfang bislang Ressourcen vergeudet werden“, sagt Neubeck – und erzählte gleich noch ein Beispiel: Benzindiebstahl an der Tankstelle, der angesichts sinkender Einkommen und steigender Spritpreise ein Massendelikt geworden sei. „In den USA gibt es das nicht“, sagte Neubeck. Denn dort gilt Vorkasse – erst zahlen, dann zapfen. Möglich wäre das auch in Deutschland. Doch den Ölkonzernen ist, so Neubeck, die Umrüstung der Tankstellen zu teuer. Und zudem gebe es ja die Polizei: Sie wertet Videobänder aus und spürt den Benzindieb auf. Wenn der sagt, er habe sein Auto verliehen, dann müssen die Ermittler auch noch Zeugen befragen – häufig wird das Verfahren dann eingestellt. 2004 geschah das in Berlin 6000 Mal, ein Drittel der Fälle wurde aufgeklärt – im Interesse des Tankstellenpächters, nicht des öffentlichen. Auch Staatsanwältin Vera Junker beklagte die Mentalität, „fehlende Beweise von der Polizei organisieren zu lassen“.

Angesichts der Belastung durch Bagatelldelikte „müssen wir über grundsätzliche Änderungen nachdenken“, sagte die Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte. In der Praxis sei das Legalitätsprinzip ohnehin ausgehöhlt, eine „Änderung würde nur die Realität nachvollziehen“.

Doch das Legalitätsprinzip ist in der Strafprozessordnung verankert. „Eine Änderung ist Sache der Politik“, hieß es dazu in der Justizverwaltung. Die Vertreter der Gewerkschaft der Polizei waren überrascht, wie eindeutig Junker und Neubeck sich gegen die Verfolgung von Bagatellkriminalität aussprachen. Einerseits sei es eine fatale Entwicklung, wenn man auf die Verfolgung von Straftaten verzichte, sagte GdP-Sprecher Klaus Eisenreich. Andererseits sei es der Bevölkerung nicht zu vermitteln, wenn „wir jeden Eierdieb verfolgen und an die Wirtschaftskriminellen, die Milliardenschäden anrichten, wegen Überlastung nicht herankommen.“

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