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Ermittlungen: 106-jährige Spandauerin bleibt verschollen

Die Ermittlungen der Polizei verliefen seit Februar ergebnislos. Die 81-jährige Tochter der Verschwundenen ist aus der Psychiatrie zurück und lebt zurückgezogen im Elternhaus.

Von Sandra Dassler

„Sonja?“, fragt der alte Mann mit dem Rollator vorsichtig. Die Frau bleibt stehen, dreht sich zögernd um: „Horst? Man hat mir gesagt, du seist schon vor längerer Zeit gestorben.“ Horst M. (Name geändert) geht gar nicht darauf ein. „Sonja“, sagt er noch einmal, und seine Stimme zittert ein wenig: „Mädchen, wie geht es dir? Wir haben uns so lange nicht gesehen.“

Das „Mädchen“ ist 81 Jahre alt, und Horst M. hat sie in der vergangenen Woche zum ersten Mal nach dreizehn Jahren getroffen. Dabei wohnt Sonja W. , die Cousine seiner verstorbenen Ehefrau, nur wenige Häuser von ihm entfernt, in der Spandauer Maulbeerallee. Auf dem verwitterten Briefkastenschild stehen zwei Namen – der von Sonja W. und der ihrer Mutter Helene B., die Horst M. bei seinem Besuch im Jahr 1995 wahrscheinlich als Letzter gesehen hat.

Denn seit Februar dieses Jahres sucht die Polizei nach der greisen Spandauerin. Wie berichtet, hatten Mitarbeiter des Bezirksamtes Helene B. zum 106. Geburtstag gratulieren wollen. Doch wie schon in den Jahren zuvor trafen sie nur deren Tochter Sonja an. Die erklärte wie jedes Mal, dass ihre Mutter in Österreich sei. Nur weil sie diesmal von einer Reise mit dem Ehemann sprach, wurden die Besucher hellhörig. Denn der Ehemann von Helene B. ist bereits 1977 gestorben.

Polizisten durchsuchten daraufhin Haus und Garten. Sie fanden weder Helene B. noch einen Anhaltspunkt dafür, dass diese einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein könnte. Weil nicht ausgeschlossen wurde, dass sie längst eines natürlichen Todes gestorben ist und – möglicherweise auf eigenen Wunsch – von der Tochter Sonja auf dem Grundstück beerdigt wurde, setzten die Beamten sogar Leichenspürhunde ein. Doch die schlugen nicht an. Helene B. blieb verschollen.

Ihre Tochter Sonja behauptete weiterhin, dass ihre Mutter in Österreich sei – „illegal“. Da sie auf die Beamten einen „verwirrten Eindruck“ machte, wurde sie in eine psychiatrische Klinik gebracht. Doch vor einigen Wochen kehrte Sonja W. wieder in ihr Haus zurück – zum Erstaunen der Nachbarn, die munter spekuliert hatten, wo Helene begraben sein könnte. „Wir wundern uns alle, dass die Frau wieder da ist“, sagt ein Mann: „Sie spricht mit niemanden, lässt keinen auf ihr Grundstück, empfängt nie Besuch, ja – reagiert nicht mal auf ein Klingeln.“

Horst M. trifft Sonja W. an, als sie gerade vom Einkaufen kommt. Die 81 Jahre sieht man der schlanken Frau nicht an: Sie trägt ihre gepflegten, grauen Haare offen wie ein junges Mädchen. Bluejeans, sportliche Schuhe, eine Umhängetasche aus braunem Leder und ein helles geblümtes Schultertuch verstärken den jugendlichen Eindruck. Doch sie wirklich ängstlich, schließt das Tor und bleibt hinter dem Zaun stehen. Wie es ihr geht? „Man muss sich eben durchkämpfen.“ Wo ihre Mutter ist? „In Österreich.“

Die Ermittlungen ergaben, dass Helene B. tatsächlich oft in Österreich war. Doch es gibt keinen Hinweise darauf, dass sie dort geblieben ist. „Die österreichischen Behörden haben nichts zur Klärung des Falles beitragen können“, sagt ein Polizeisprecher. Da es in der EU keine Ausweiskontrollen gibt, lasse sich der Weg eines Reisenden kaum nachvollziehen, berichtet der Leiter des Bürgeramtes Spandau, Peter Lenz. Doch ist Helene B. tatsächlich verreist? „Quatsch“, sagt Horst M., „als ich 1995 das letzte Mal bei ihr war, hatte sie schon zwei offene Beine und konnte nicht mehr laufen.“

Und warum hat Sonja W. nicht die Behörden verständigt, als ihre Mutter nicht aus Österreich zurückkam? Die verängstigte Frau am Gartenzaun kann oder will darauf keine Antwort geben. Eine Träne kullert über ihre Wange. „Sie hat immer getan, was ihre Mutter verlangte“, erzählt Horst M. „War die einzige Tochter. Hat immer bei ihr gelebt, den Mann geheiratet, den ihre Mutter aussuchte und sich von ihm scheiden lassen, als ihre Mutter das wollte.“ Horst M. ist sicher, dass Helene B. ihrer Tochter auftrug, sie im Garten zu begraben. „Sie hat einmal zu mir gesagt: Horst, hier fühle ich mich wohl: für immer und in alle Ewigkeit.“

Sonja W. streitet ab, dass sie ihre Mutter im Garten beerdigt haben soll: „So etwas hätte ich nie getan“, ruft sie empört. Falls doch, wäre das keine Straftat gewesen. Laut Bestattungsgesetz ist die ungenehmigte Beerdigung auf einem privaten Bestattungsplatz eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld von maximal 1000 Euro geahndet werden kann.

Bis zuletzt ist die Rente auf das Konto von Helene B. überwiesen worden. Die Standesämter informieren die Rentenversicherung über alle dort registrierten Todesfälle, so Karl-Heinz Klocke, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Berlin/Brandenburg. Verschollene Personen, die nicht amtlich für tot erklärt sind, haben einen Anspruch auf Fortzahlung der Rente. Nur wenn Umstände bekannt werden, die ein Ableben vermuten lassen, wird das Geld einbehalten. Im Fall Helene B. wurden die Zahlungen jetzt erst einmal vorsorglich gestoppt.

Sonja W. hat nie etwas vom Konto ihrer Mutter abgehoben. Als ihr Horst M. , der sich Sorgen um sie macht, Hilfe anbietet, sagt sie: „Ich kann für mich sorgen, brauche keinen, und für alle Fälle habe ich eine Telefonnummer vom Bezirksamt.“ Dann geht sie schnell ins Haus, dessen untere Rollläden immer geschlossen bleiben.

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